28.12.2012 15:53 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Rösler: Das Bundeswirtschaftsministerium hat bei der Energiewende seine Hausaufgaben gemacht.
Kurzfassung: Rösler: Das Bundeswirtschaftsministerium hat bei der Energiewende seine Hausaufgaben gemacht.Seit den Energiewendebeschlüssen vom Juni 2011 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 28.12.2012] Rösler: Das Bundeswirtschaftsministerium hat bei der Energiewende seine Hausaufgaben gemacht.
Seit den Energiewendebeschlüssen vom Juni 2011 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf den Weg gebracht, um die gemeinsam beschlossene Energiewende voranzubringen. Auch im Jahr 2012 wurden auf dem langen Weg zur Vollendung der Energiewende wieder zahlreiche große Schritte nach vorne gemacht.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Ob Netzausbau, Versorgungssicherheit, Energieeffizienz oder Energieforschung - wir setzen die Energiewende auf allen Feldern Stück für Stück um und sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen für die erforderlichen Investitionen. Der Monitoring-Bericht zeigt, dass wir in den wesentlichen Bereichen der Energiewende auf Kurs sind. Dennoch bleibt auch in 2013 viel zu tun. Gerade mit Blick auf die steigenden Energiekosten müssen wir nun die Förderung der erneuerbaren Energien so schnell wie möglich auf eine solide Grundlage stellen, damit Wirtschaft und Verbraucher nicht übermäßig belastet werden."
Aus dem Zuständigkeitsbereich des BMWi sind im Jahr 2012 unter anderem folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht worden:
Koordinierte und bedarfsgerechte Netzausbauplanung: Der nationale Netzentwicklungsplan (NEP) enthält sämtliche Maßnahmen, die für einen bedarfsgerechten Aus- und Umbau des Übertragungsnetzes und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit notwendig sind. Der NEP wurde gemeinsam von Übertragungsnetzbetreibern erstellt und von der Bundesnetzagentur nach umfangreichen öffentlichen Konsultationen bestätigt. Der NEP bildet die Grundlage für den Bundesbedarfsplan und enthält insgesamt 36 Vorhaben, darunter 3 Stromautobahnen von Nord- nach Süddeutschland. Der Ausbaubedarf beläuft sich auf 2800 km in neuen Trassen und 2900 km in Bestandstrassen. Beschleunigung der Verfahren beim Netzausbau: Das am 19.12.12 von der Bundesregierung verabschiedete Bundesbedarfsplangesetz legt fest, welche Netzausbauprojekte der nächsten zehn Jahre im Übertragungsnetz vordringlich und energiewirtschaftlich notwendig sind. Für die Vorhaben des Bundesbedarfsplans wird der Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt. Die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit wird beim Bundesverwaltungsgericht liegen. Auf die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungen des Bundesbedarfsplans finden die beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) Anwendung. Offshore-Anbindung: Die EnWG-Novelle schafft mit Haftungsregeln für Verzögerungen und Störungen der Netzanbindung von Offshore-Windparks Planungssicherheit für Investoren und Betreiber. Gleichzeitig werden mit dem Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan der Ausbau der Offshore-Anlagen und der für ihren Anschluss notwendigen "Steckdosen auf See" besser aufeinander abgestimmt und der Offshore-Ausbau in einem geordneten Verfahren organisiert. Befreiung von Speicheranlagen von Netzentgelten: Mit dem Energiepaket wurden im Sommer 2011 neue Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie von den Netzentgelten befreit und Kriterien für eine Netzentgeltbefreiung von bestehenden Pumpspeichern definiert. Im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle wurden die Rahmenbedingungen für Investitionen in Pumpspeicheranlagen weiter verbessert. Novelle Anreizregulierungsverordnung: Mit der Novelle der Anreizregulierungsverordnung wurde der Investitionsrahmen für den Netzausbau verbessert. Der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren, mit dem die erheblichen Investitionskosten refinanziert werden konnten, wurde für große Investitionsvorhaben beseitigt. Solche Kosten können nunmehr unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt und über die Netzentgelte refinanziert werden. Systemstabilitäts-Verordnung (SysStabV): Für die Lösung der sog. 50,2-Hertz-Problematik bei Photovoltaik-Anlagen wurde die SysStabV erlassen. Ältere Photovoltaik-Anlangen mit mehr als 10 kW müssen nun nachgerüstet werden, um das gleichzeitige Abschalten bei Überschreiten der Frequenz von 50,2 Hz zu vermeiden. Hierdurch wird die Netzstabilität verbessert. Der Nachrüstungsprozess für alte Photovoltaikanlagen hat bereits begonnen. Verordnung zu abschaltbaren Lasten: Als Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit sollen Großverbraucher von Strom ihre Lasten den Betreibern von Übertragungsnetzen für Lastreduzierung und Abschaltungen zur Verfügung stellen können. Hierdurch erhalten die Netzbetreiber ein weiteres Mittel zum Ausgleich von Netzschwankungen, die durch die Einspeisung der fluktuierenden erneuerbaren Energien zunehmen. Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten werden neue Wege bei der Erschließung von Lastmanagementpotenzialen gegangen. Wintergesetze für Versorgungssicherheit: Im Rahmen der EnWG-Novelle sind folgende (bis Ende 2017) befristete Maßnahmen zur Erhaltung der Versorgungssicherheit beschlossen worden: (1) Verpflichtung, die Stilllegung von Kraftwerken anzuzeigen (12 Monate im Voraus); (2) Möglichkeit, systemrelevante Kraftwerke gegen Kostenerstattung in Betrieb zu halten; (3) Absicherung des Betriebs wichtiger Gaskraftwerke bei Versorgungsengpässen; (4) Verordnungsermächtigung, um die bestehende Praxis der Kontrahierung von Reservekraftwerken zu systematisieren; in begründeten Einzelfällen soll auch der begrenzte Neubau von Reservekapazitäten ermöglicht werden. Reservekapazitäten für den Winter 2012/13: Für den Winter 2012/2013 haben die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber wieder die notwendigen Reservekapazitäten unter Vertrag genommen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Kapazitäten um ca. 1 Gigawatt auf nun 2,6 Gigawatt deutlich aufgestockt. Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G): Mit der KWK-Novelle 2012 wurde die Förderung für die Kraft-Wärme-Kopplung in wichtigen Punkten attraktiver gestaltet. Hierdurch werden Anreize für Investitionen in diese effiziente Energieerzeugungsform weiter verbessert. Finanzierung von Investitionen in neue Kraftwerke: Die KfW hat im Auftrag des BMWi zum 1. Juni 2012 ein neues Kreditprogramm aufgelegt. Mit dem Programm können u.a. Investitionen kommunaler Unternehmen in Gas- und Dampfkraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch langfristig angelegte Finanzierungen mit günstigen Zinssätzen unterstützt werden. Wechsel des Strom- und Gasanbieters: Die Bundesregierung hat den Wechsel des Strom- und Gasanbieters nochmals erleichtert. Dadurch sollen der Wettbewerb gestärkt und Unternehmen zu günstigeren Angeboten motiviert werden. Kunden des örtlichen Grundversorgers können Ihren Strom- oder Gasanbieter nun mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts wurde das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert. Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich. Ziel ist es, die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte und erfolgreiche farbige Effizienzskala auf weitere, sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen. Förderinitiative Energiespeicher: Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie für Bildung und Forschung (BMBF) haben den Startschuss für mehr als 160 innovative Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Energiespeicher gegeben. Für die Förderinitiative "Energiespeicher" werden im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms 200 Mio. Euro bereitgestellt. Anfang 2013 ist zudem eine gemeinsame Förderinitiative "zukunftsfähige Stromnetze" geplant. Aufbau intelligenter Verteilernetze. Das BMWi hat Maßnahmen zum Ausbau der Verteilernetze eingeleitet. Dazu gehört die Analyse des Um- und Ausbaubedarfs, damit verlässliche Daten als Entscheidungsgrundlage vorliegen. Um beim Aufbau intelligenter Netze Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, erarbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen mit der Branche im Auftrag des BMWi ein Schutzprofil für Smart Meter (Fertigstellung Anfang 2013).
Für Rückfragen zu Pressemitteilungen, Tagesnachrichten, Reden und Statements wenden Sie sich bitte an:
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Seit den Energiewendebeschlüssen vom Juni 2011 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf den Weg gebracht, um die gemeinsam beschlossene Energiewende voranzubringen. Auch im Jahr 2012 wurden auf dem langen Weg zur Vollendung der Energiewende wieder zahlreiche große Schritte nach vorne gemacht.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Ob Netzausbau, Versorgungssicherheit, Energieeffizienz oder Energieforschung - wir setzen die Energiewende auf allen Feldern Stück für Stück um und sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen für die erforderlichen Investitionen. Der Monitoring-Bericht zeigt, dass wir in den wesentlichen Bereichen der Energiewende auf Kurs sind. Dennoch bleibt auch in 2013 viel zu tun. Gerade mit Blick auf die steigenden Energiekosten müssen wir nun die Förderung der erneuerbaren Energien so schnell wie möglich auf eine solide Grundlage stellen, damit Wirtschaft und Verbraucher nicht übermäßig belastet werden."
Aus dem Zuständigkeitsbereich des BMWi sind im Jahr 2012 unter anderem folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht worden:
Koordinierte und bedarfsgerechte Netzausbauplanung: Der nationale Netzentwicklungsplan (NEP) enthält sämtliche Maßnahmen, die für einen bedarfsgerechten Aus- und Umbau des Übertragungsnetzes und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit notwendig sind. Der NEP wurde gemeinsam von Übertragungsnetzbetreibern erstellt und von der Bundesnetzagentur nach umfangreichen öffentlichen Konsultationen bestätigt. Der NEP bildet die Grundlage für den Bundesbedarfsplan und enthält insgesamt 36 Vorhaben, darunter 3 Stromautobahnen von Nord- nach Süddeutschland. Der Ausbaubedarf beläuft sich auf 2800 km in neuen Trassen und 2900 km in Bestandstrassen. Beschleunigung der Verfahren beim Netzausbau: Das am 19.12.12 von der Bundesregierung verabschiedete Bundesbedarfsplangesetz legt fest, welche Netzausbauprojekte der nächsten zehn Jahre im Übertragungsnetz vordringlich und energiewirtschaftlich notwendig sind. Für die Vorhaben des Bundesbedarfsplans wird der Rechtsweg auf eine Instanz verkürzt. Die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit wird beim Bundesverwaltungsgericht liegen. Auf die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungen des Bundesbedarfsplans finden die beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) Anwendung. Offshore-Anbindung: Die EnWG-Novelle schafft mit Haftungsregeln für Verzögerungen und Störungen der Netzanbindung von Offshore-Windparks Planungssicherheit für Investoren und Betreiber. Gleichzeitig werden mit dem Systemwechsel hin zu einem Offshore-Netzentwicklungsplan der Ausbau der Offshore-Anlagen und der für ihren Anschluss notwendigen "Steckdosen auf See" besser aufeinander abgestimmt und der Offshore-Ausbau in einem geordneten Verfahren organisiert. Befreiung von Speicheranlagen von Netzentgelten: Mit dem Energiepaket wurden im Sommer 2011 neue Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie von den Netzentgelten befreit und Kriterien für eine Netzentgeltbefreiung von bestehenden Pumpspeichern definiert. Im Rahmen der aktuellen EnWG-Novelle wurden die Rahmenbedingungen für Investitionen in Pumpspeicheranlagen weiter verbessert. Novelle Anreizregulierungsverordnung: Mit der Novelle der Anreizregulierungsverordnung wurde der Investitionsrahmen für den Netzausbau verbessert. Der bisherige Zeitverzug von zwei Jahren, mit dem die erheblichen Investitionskosten refinanziert werden konnten, wurde für große Investitionsvorhaben beseitigt. Solche Kosten können nunmehr unmittelbar in der Kalkulation berücksichtigt und über die Netzentgelte refinanziert werden. Systemstabilitäts-Verordnung (SysStabV): Für die Lösung der sog. 50,2-Hertz-Problematik bei Photovoltaik-Anlagen wurde die SysStabV erlassen. Ältere Photovoltaik-Anlangen mit mehr als 10 kW müssen nun nachgerüstet werden, um das gleichzeitige Abschalten bei Überschreiten der Frequenz von 50,2 Hz zu vermeiden. Hierdurch wird die Netzstabilität verbessert. Der Nachrüstungsprozess für alte Photovoltaikanlagen hat bereits begonnen. Verordnung zu abschaltbaren Lasten: Als Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit sollen Großverbraucher von Strom ihre Lasten den Betreibern von Übertragungsnetzen für Lastreduzierung und Abschaltungen zur Verfügung stellen können. Hierdurch erhalten die Netzbetreiber ein weiteres Mittel zum Ausgleich von Netzschwankungen, die durch die Einspeisung der fluktuierenden erneuerbaren Energien zunehmen. Mit der Verordnung zu abschaltbaren Lasten werden neue Wege bei der Erschließung von Lastmanagementpotenzialen gegangen. Wintergesetze für Versorgungssicherheit: Im Rahmen der EnWG-Novelle sind folgende (bis Ende 2017) befristete Maßnahmen zur Erhaltung der Versorgungssicherheit beschlossen worden: (1) Verpflichtung, die Stilllegung von Kraftwerken anzuzeigen (12 Monate im Voraus); (2) Möglichkeit, systemrelevante Kraftwerke gegen Kostenerstattung in Betrieb zu halten; (3) Absicherung des Betriebs wichtiger Gaskraftwerke bei Versorgungsengpässen; (4) Verordnungsermächtigung, um die bestehende Praxis der Kontrahierung von Reservekraftwerken zu systematisieren; in begründeten Einzelfällen soll auch der begrenzte Neubau von Reservekapazitäten ermöglicht werden. Reservekapazitäten für den Winter 2012/13: Für den Winter 2012/2013 haben die Bundesnetzagentur und die Netzbetreiber wieder die notwendigen Reservekapazitäten unter Vertrag genommen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Kapazitäten um ca. 1 Gigawatt auf nun 2,6 Gigawatt deutlich aufgestockt. Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G): Mit der KWK-Novelle 2012 wurde die Förderung für die Kraft-Wärme-Kopplung in wichtigen Punkten attraktiver gestaltet. Hierdurch werden Anreize für Investitionen in diese effiziente Energieerzeugungsform weiter verbessert. Finanzierung von Investitionen in neue Kraftwerke: Die KfW hat im Auftrag des BMWi zum 1. Juni 2012 ein neues Kreditprogramm aufgelegt. Mit dem Programm können u.a. Investitionen kommunaler Unternehmen in Gas- und Dampfkraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch langfristig angelegte Finanzierungen mit günstigen Zinssätzen unterstützt werden. Wechsel des Strom- und Gasanbieters: Die Bundesregierung hat den Wechsel des Strom- und Gasanbieters nochmals erleichtert. Dadurch sollen der Wettbewerb gestärkt und Unternehmen zu günstigeren Angeboten motiviert werden. Kunden des örtlichen Grundversorgers können Ihren Strom- oder Gasanbieter nun mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts wurde das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) neu gefasst und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) novelliert. Das Gesetz dient der Umsetzung von Vorgaben des europäischen Rechts und ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz im Produktbereich. Ziel ist es, die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte und erfolgreiche farbige Effizienzskala auf weitere, sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte auszudehnen. Förderinitiative Energiespeicher: Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie für Bildung und Forschung (BMBF) haben den Startschuss für mehr als 160 innovative Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Energiespeicher gegeben. Für die Förderinitiative "Energiespeicher" werden im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms 200 Mio. Euro bereitgestellt. Anfang 2013 ist zudem eine gemeinsame Förderinitiative "zukunftsfähige Stromnetze" geplant. Aufbau intelligenter Verteilernetze. Das BMWi hat Maßnahmen zum Ausbau der Verteilernetze eingeleitet. Dazu gehört die Analyse des Um- und Ausbaubedarfs, damit verlässliche Daten als Entscheidungsgrundlage vorliegen. Um beim Aufbau intelligenter Netze Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, erarbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zusammen mit der Branche im Auftrag des BMWi ein Schutzprofil für Smart Meter (Fertigstellung Anfang 2013).
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, 11019 Berlin, Deutschland
Tel.: 03018-615-6121 oder -6131;
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