31.12.2012 09:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wird ein Handelsgeschäft übernommen und unter der bisherigen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung weiter geführt, so entsteht dadurch gemäß § 25 I HBG keine Haftung für den Nachfolger.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Die Haftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.