03.01.2013 13:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von ödp Bundesverband
ÖDP startet Petition für bezahlbare Mieten
Kurzfassung: ÖDP startet Petition für bezahlbare MietenEinladung zur PressekonferenzSehr geehrte Damen und Herren,am Montag, 7. Januar 2013 findet um 11 Uhr im Münchner Presseclub (Marienplatz 22, 80085 Münche ...
[ödp Bundesverband - 03.01.2013] ÖDP startet Petition für bezahlbare Mieten
Einladung zur Pressekonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Montag, 7. Januar 2013 findet um 11 Uhr im Münchner Presseclub (Marienplatz 22, 80085 München) die Auftaktpressekonferenz zur Petition "Die Landesregierungen in die Pflicht nehmen und umgehend bezahlbare Mieten sichern!" statt, die die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) initiiert hat. Zur Pressekonferenz möchten wir einen Vertreter/eine Vertreterin Ihrer Redaktion sehr herzlich einladen. Vor Ort werden ÖDP-Chef Frankenberger und sein Stellvertreter Karl Heinz Jobst über den Inhalt der Petition informieren und sich Ihren Fragen stellen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ÖDP-Bundesvorstandsmitglied Karl Heinz Jobst unter der Telefonnummer: 0171/5132779.
Zum Inhalt der Petition:
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sobald das vom Bundestag am 13.12.2012 beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz Rechtskraft erlangt, eine Rechtsverordnung für eine Absenkung der sogenannten "Kappungsgrenze" für München und alle anderen Kommunen die von Wohnraumknappheit und explodierenden Mieten betroffen sind, zu erlassen. Dabei soll es in Zukunft nur noch möglich sein, Mieten alle fünf Jahre um 15% zu erhöhen anstatt wie bisher 20% alle drei Jahre.
Damit sollen weitere sprunghafte Erhöhungen der Mietpreise abgemildert werden, um die "ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen" sicherzustellen (vgl. Neuregelung 558 (3) BGB).
Die Staatsregierung soll daher, im Hinblick auf die Wohnungsversorgung, insbesondere in den Großstädten und Ballungsräumen, sicherstellen, dass die Mieterhöhungen sozial verträglich begrenzt werden.
Begründung:
Von 40 Millionen Wohnungen in Deutschland sind 24 Millionen Mietwohnungen. Trotz des demographischen Wandels und des sich abzeichnenden Bevölkerungsrückgangs, haben wir in vielen Ballungszentren und Großstädten nach wie vor eine wachsende Bevölkerungszahl - nicht zuletzt durch den Zuzug aus den ländlichen Räumen. Können die Städte den Bedarf an Wohnraum nicht decken, führt die hohe Nachfrage zu steigenden Grundstückpreisen, aber auch zu steigenden Mieten, die regelmäßig erhöht werden können. Viele Menschen, insbesondere sozial Schwache, können sich demzufolge die Mieten nicht mehr leisten.
Der Deutsche Bundestag hat am 13.12.2012 eine Reform des Mietrechtsänderungsgesetzes beschlossen (Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln, Bundestagsdrucksache 17/10485 und 17/11894). Darin wurde u.a. 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Satz 3 wie folgt ergänzt: "Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen." Bisher können Vermieter gemäß 558 (3) BGB Mieterhöhungen alle drei Jahre von höchstens 20% verlangen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersprungen wird.
Daher mahnen wir das Land an, entsprechend im Sinne der betroffenen Mieterinnen und Mieter aktiv zu werden. Eine umgehende Senkung der Kappungsgrenze über eine Rechtsverordnung des Landes hätte auch den Effekt die Sozialkassen der Kommunen nicht zusätzlich zu belasten.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen
Florence von Bodisco
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Florence v. Bodisco
Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erich-Weinert-Straße 134
10409 Berlin
Tel. 030/49854050
florence.bodisco@oedp.de
www.ödp.de
Einladung zur Pressekonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Montag, 7. Januar 2013 findet um 11 Uhr im Münchner Presseclub (Marienplatz 22, 80085 München) die Auftaktpressekonferenz zur Petition "Die Landesregierungen in die Pflicht nehmen und umgehend bezahlbare Mieten sichern!" statt, die die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) initiiert hat. Zur Pressekonferenz möchten wir einen Vertreter/eine Vertreterin Ihrer Redaktion sehr herzlich einladen. Vor Ort werden ÖDP-Chef Frankenberger und sein Stellvertreter Karl Heinz Jobst über den Inhalt der Petition informieren und sich Ihren Fragen stellen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ÖDP-Bundesvorstandsmitglied Karl Heinz Jobst unter der Telefonnummer: 0171/5132779.
Zum Inhalt der Petition:
Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, sobald das vom Bundestag am 13.12.2012 beschlossene Mietrechtsänderungsgesetz Rechtskraft erlangt, eine Rechtsverordnung für eine Absenkung der sogenannten "Kappungsgrenze" für München und alle anderen Kommunen die von Wohnraumknappheit und explodierenden Mieten betroffen sind, zu erlassen. Dabei soll es in Zukunft nur noch möglich sein, Mieten alle fünf Jahre um 15% zu erhöhen anstatt wie bisher 20% alle drei Jahre.
Damit sollen weitere sprunghafte Erhöhungen der Mietpreise abgemildert werden, um die "ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen" sicherzustellen (vgl. Neuregelung 558 (3) BGB).
Die Staatsregierung soll daher, im Hinblick auf die Wohnungsversorgung, insbesondere in den Großstädten und Ballungsräumen, sicherstellen, dass die Mieterhöhungen sozial verträglich begrenzt werden.
Begründung:
Von 40 Millionen Wohnungen in Deutschland sind 24 Millionen Mietwohnungen. Trotz des demographischen Wandels und des sich abzeichnenden Bevölkerungsrückgangs, haben wir in vielen Ballungszentren und Großstädten nach wie vor eine wachsende Bevölkerungszahl - nicht zuletzt durch den Zuzug aus den ländlichen Räumen. Können die Städte den Bedarf an Wohnraum nicht decken, führt die hohe Nachfrage zu steigenden Grundstückpreisen, aber auch zu steigenden Mieten, die regelmäßig erhöht werden können. Viele Menschen, insbesondere sozial Schwache, können sich demzufolge die Mieten nicht mehr leisten.
Der Deutsche Bundestag hat am 13.12.2012 eine Reform des Mietrechtsänderungsgesetzes beschlossen (Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln, Bundestagsdrucksache 17/10485 und 17/11894). Darin wurde u.a. 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Satz 3 wie folgt ergänzt: "Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen." Bisher können Vermieter gemäß 558 (3) BGB Mieterhöhungen alle drei Jahre von höchstens 20% verlangen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersprungen wird.
Daher mahnen wir das Land an, entsprechend im Sinne der betroffenen Mieterinnen und Mieter aktiv zu werden. Eine umgehende Senkung der Kappungsgrenze über eine Rechtsverordnung des Landes hätte auch den Effekt die Sozialkassen der Kommunen nicht zusätzlich zu belasten.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen
Florence von Bodisco
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Florence v. Bodisco
Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erich-Weinert-Straße 134
10409 Berlin
Tel. 030/49854050
florence.bodisco@oedp.de
www.ödp.de
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
18.07.2013 ÖDP wird erste Fair-Trade-Partei
16.07.2013 Radeln für Bayern: ÖDP hängt in den Seilen
09.07.2013 ÖDP: Radeln für Bayern
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
https://www.prmaximus.de/pressefach/ödp-bundesverband-pressefach.html
Die Pressemeldung "ÖDP startet Petition für bezahlbare Mieten" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "ÖDP startet Petition für bezahlbare Mieten" ist ödp Bundesverband, vertreten durch .