Transparency begrüßt Druck von Krankenkassen und Parteien, Korruption von Kassenärzten strafrechtlich zu sanktionieren

Kurzfassung: Transparency begrüßt Druck von Krankenkassen und Parteien, Korruption von Kassenärzten strafrechtlich zu sanktionierenDie Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert ...
[Transparency International Deutschland - 03.01.2013] Transparency begrüßt Druck von Krankenkassen und Parteien, Korruption von Kassenärzten strafrechtlich zu sanktionieren

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert die Parteien im Deutschen Bundestag auf, die Strafbarkeit von Korruption bei Kassenärzten und in allen anderen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung endlich klar zu regeln. Die Strafverfolgung korrupter Kassenärzte darf nicht Standesorganisationen überlassen werden.
Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Unser System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beruht auf dem Vertrauen, welches die Menschen unseres Landes als Beitragszahler, Steuerzahler und als Patientinnen und Patienten all denjenigen entgegenbringen müssen, denen Monat für Monat Solidarbeiträge in Milliardenhöhe anvertraut werden. In Kassen, Kliniken, Praxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens wird entschieden, wem nach unseren Gesetzen wann und wie geholfen wird. Alle, die über den Einsatz dieser gewaltigen Ressourcen entscheiden, sind insofern Sachwalter einer öffentlichen Aufgabe. Wenn sie diese ihnen von der Öffentlichkeit anvertraute Entscheidungsmacht für eigennützige Zwecke missbrauchen, ist das Korruption und muss als Bestechung strafbar sein."
Transparency weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom Juni vergangenen Jahres es für berechtigt angesehen hat, "Missständen, die allem Anschein nach gravierende finanzielle Belastungen des Gesundheitswesens zur Folge haben, mit Mitteln des Strafrechtes effektiv entgegenzutreten".
Die oft als Fortbildung oder Sonderhonorare getarnten Zuwendungen der Pharma- und Medizinprodukte-Branche, Heilmittelerbringer oder Kliniken an Kassenärzte sind derzeit nach dem BGH-Urteil nicht strafbar.

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