04.01.2013 09:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Frührentner: Verdienstgrenze steigt auf 450 Euro
Kurzfassung: Frührentner: Verdienstgrenze steigt auf 450 EuroFrührentner mit Nebenerwerb dürfen ab sofort mehr Geld verdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Ab diesem Jahr beträgt die Hinzuv ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 04.01.2013] Frührentner: Verdienstgrenze steigt auf 450 Euro
Frührentner mit Nebenerwerb dürfen ab sofort mehr Geld verdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Ab diesem Jahr beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 Euro pro Monat statt - wie bisher - 400 Euro. Zweimal pro Jahr darf es auch noch mehr sein. Dies teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Die Einkommensgrenze gilt für Rentner, die eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente erhalten und noch nicht ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Die liegt bei Neurentnern des Jahres 2013 und mit Geburtsjahr 1948 bei 65 Jahren und zwei Monaten. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze geht einher mit einer Erhöhung der Verdienstmöglichkeit für Minijobber auf jetzt ebenfalls bis zu 450 Euro.
Wer lediglich eine Teilrente erhält, für den gelten individuell berechnete Hinzuverdienstgrenzen, die im Rentenbescheid nachgelesen werden können
Im Zweifel sollten sich Rentner vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Terminvereinbarungen sowie Auskünfte gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.
Pressestelle
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Autor: Wolf-Dieter Burde
Pressesprecher
Wolf-Dieter Burde
Telefon 0511 8292634 oder 0170 3323510
Fax 0511 8292635
wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
Frührentner mit Nebenerwerb dürfen ab sofort mehr Geld verdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Ab diesem Jahr beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 Euro pro Monat statt - wie bisher - 400 Euro. Zweimal pro Jahr darf es auch noch mehr sein. Dies teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit.
Die Einkommensgrenze gilt für Rentner, die eine Erwerbsminderungs- oder Altersrente erhalten und noch nicht ihre Regelaltersgrenze erreicht haben. Die liegt bei Neurentnern des Jahres 2013 und mit Geburtsjahr 1948 bei 65 Jahren und zwei Monaten. Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze geht einher mit einer Erhöhung der Verdienstmöglichkeit für Minijobber auf jetzt ebenfalls bis zu 450 Euro.
Wer lediglich eine Teilrente erhält, für den gelten individuell berechnete Hinzuverdienstgrenzen, die im Rentenbescheid nachgelesen werden können
Im Zweifel sollten sich Rentner vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Terminvereinbarungen sowie Auskünfte gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.
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