04.01.2013 11:14 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Piratenpartei Deutschland
Überwachung rechnergestützter Telekommunikation ist und bleibt verfassungswidrig
Kurzfassung: Überwachung rechnergestützter Telekommunikation ist und bleibt verfassungswidrigDie Piratenpartei Deutschland fordert von der Bundesregierung eine öffentliche Klarstellung, dass der Einsatz von Spà ...
[Piratenpartei Deutschland - 04.01.2013] Überwachung rechnergestützter Telekommunikation ist und bleibt verfassungswidrig
Die Piratenpartei Deutschland fordert von der Bundesregierung eine öffentliche Klarstellung, dass der Einsatz von Spähsoftware zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen direkt an den Endgeräten (Quellen-TKÜ) verfassungswidrig ist. Die Partei bestärkt damit den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in seinem Zweifel gegenüber der Rechtmäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahme.
Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass eine Telekommunikationsüberwachung mit Hilfe von Trojanern niemals im Einklang mit der Verfassung stehen wird, kritisiert Klaus Peukert, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland.
Aufgrund der Funktionsweise einer solchen Spähsoftware gibt es keinen technisch zuverlässigen Weg, die Überwachung ausschließlich auf Informationen aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang zu beschränken. Und selbst wenn es einen solchen gäbe, läge die korrekte Umsetzung und Kontrolle stets in den Händen der einsetzenden Behörden, was mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist.
Bereits 2008 forderte das Bundesverfassungsgericht die Wahrung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bei jeder Form der Onlinedurchsuchung ein [2]. Die derzeit unklare Rechtslage wird von der Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion nicht angezweifelt.
Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass die Bundesregierung den fortdauernden Einsatz des Staatstrojaners durch Bundesbehörden wie das Zollkriminalamt duldet, ergänzt Peukert.
Die Bundesregierung erhofft sich derzeit noch, die Quellen-TKÜ durch eine Änderung des 100a Strafprozessordnung (StPO) oder durch die Schaffung einer neuen Regelung auf eine verfassungsrechtlich saubere Grundlage zu stellen. Inhalt und Umfang gesetzlicher Regelungen sind laut Innenministerium Gegenstand einer intensiven, noch nicht abgeschlossenen Prüfung.
Quellen:
[1] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711598.pdf
[2] Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 27572040
Telefax: +49 30 609897-517
Mail: bgs_anfragen@piratenpartei.de
URL: http://www.piratenpartei.de
Die Piratenpartei Deutschland fordert von der Bundesregierung eine öffentliche Klarstellung, dass der Einsatz von Spähsoftware zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen direkt an den Endgeräten (Quellen-TKÜ) verfassungswidrig ist. Die Partei bestärkt damit den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in seinem Zweifel gegenüber der Rechtmäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahme.
Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass eine Telekommunikationsüberwachung mit Hilfe von Trojanern niemals im Einklang mit der Verfassung stehen wird, kritisiert Klaus Peukert, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland.
Aufgrund der Funktionsweise einer solchen Spähsoftware gibt es keinen technisch zuverlässigen Weg, die Überwachung ausschließlich auf Informationen aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang zu beschränken. Und selbst wenn es einen solchen gäbe, läge die korrekte Umsetzung und Kontrolle stets in den Händen der einsetzenden Behörden, was mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist.
Bereits 2008 forderte das Bundesverfassungsgericht die Wahrung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bei jeder Form der Onlinedurchsuchung ein [2]. Die derzeit unklare Rechtslage wird von der Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion nicht angezweifelt.
Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass die Bundesregierung den fortdauernden Einsatz des Staatstrojaners durch Bundesbehörden wie das Zollkriminalamt duldet, ergänzt Peukert.
Die Bundesregierung erhofft sich derzeit noch, die Quellen-TKÜ durch eine Änderung des 100a Strafprozessordnung (StPO) oder durch die Schaffung einer neuen Regelung auf eine verfassungsrechtlich saubere Grundlage zu stellen. Inhalt und Umfang gesetzlicher Regelungen sind laut Innenministerium Gegenstand einer intensiven, noch nicht abgeschlossenen Prüfung.
Quellen:
[1] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711598.pdf
[2] Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung vom 27. Februar 2008: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
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, 10115 Berlin, Deutschland
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