08.01.2013 08:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zu der Herausgabepflicht für ein beim Wettbewerber bezogenes Gehalt Stellung genommen.
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Autor der Pressemeldung "Arbeitnehmer hat anscheinend keine Herausgabepflicht für ein beim Wettbewerber bezogenes Gehalt" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.