08.01.2013 14:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Schiedsverfahren gegen Unternehmen der Bykov-Gruppe abgeschlossen
Kurzfassung: Schiedsverfahren gegen Unternehmen der Bykov-Gruppe abgeschlossenKlage der KWO GmbH abgewiesen - Erneut keine Belege für ScheingeschäfteKarlsruhe/Obrigheim. Im Schiedsverfahren der Kernkraftwerk Obr ...
[EnBW Energie Baden-Württemberg AG - 08.01.2013] Schiedsverfahren gegen Unternehmen der Bykov-Gruppe abgeschlossen
Klage der KWO GmbH abgewiesen - Erneut keine Belege für Scheingeschäfte
Karlsruhe/Obrigheim. Im Schiedsverfahren der Kernkraftwerk Obrigheim GmbH gegen die zur Bykov-Unternehmensgruppe gehörende Pro Life Systems SA (PLS) in Zürich hat das Schiedsgericht die Klage der Kernkraftwerk Obrigheim GmbH abgewiesen. Die Kernkraftwerk Obrigheim GmbH ist ein Unternehmen der EnBW und hatte die Pro Life Systems SA auf Rückzahlung von 46,5 Millionen Euro verklagt, da nach ihrer Auffassung Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim nicht korrekt erbracht wurden.
Das Schiedsgericht vertrat die Auffassung, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens PLS in ausreichender Form erbracht wurden. Einer von Bykov im Zuge des Verfahrens vorgebrachten Scheingeschäftstheorie, wonach der Dienstleistungsvertrag im Zusammenhang mit Gasprojekten und Lobbyaktivitäten stehen sollen, folgte das Schiedsgericht nicht. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Das Schiedsverfahren war eines von insgesamt drei Schiedsverfahren, die die EnBW gegen Unternehmen der Bykov-Gruppe eingeleitet hatte.
Klage der KWO GmbH abgewiesen - Erneut keine Belege für Scheingeschäfte
Karlsruhe/Obrigheim. Im Schiedsverfahren der Kernkraftwerk Obrigheim GmbH gegen die zur Bykov-Unternehmensgruppe gehörende Pro Life Systems SA (PLS) in Zürich hat das Schiedsgericht die Klage der Kernkraftwerk Obrigheim GmbH abgewiesen. Die Kernkraftwerk Obrigheim GmbH ist ein Unternehmen der EnBW und hatte die Pro Life Systems SA auf Rückzahlung von 46,5 Millionen Euro verklagt, da nach ihrer Auffassung Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim nicht korrekt erbracht wurden.
Das Schiedsgericht vertrat die Auffassung, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens PLS in ausreichender Form erbracht wurden. Einer von Bykov im Zuge des Verfahrens vorgebrachten Scheingeschäftstheorie, wonach der Dienstleistungsvertrag im Zusammenhang mit Gasprojekten und Lobbyaktivitäten stehen sollen, folgte das Schiedsgericht nicht. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Das Schiedsverfahren war eines von insgesamt drei Schiedsverfahren, die die EnBW gegen Unternehmen der Bykov-Gruppe eingeleitet hatte.
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