08.01.2013 15:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Hohenstein Institute
OEKO-TEX Prüfkriterien 2013
Kurzfassung: OEKO-TEX Prüfkriterien 2013Zürich (hm) In Bezug auf die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX Standard 100 hat die OEKO-TEX Gemeinschaft zu Jahresbeginn wie gewohnt die geltenden Prüfkriterien und Gr ...
[Hohenstein Institute - 08.01.2013] OEKO-TEX Prüfkriterien 2013
Zürich (hm) In Bezug auf die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX Standard 100 hat die OEKO-TEX Gemeinschaft zu Jahresbeginn wie gewohnt die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte aktualisiert. Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist treten am 1. April 2013 für alle Zertifizierungsvorgänge folgende Neuregelungen in Kraft:
• Die zur Zertifizierung eingereichten Textilien werden künftig auf acht zusätzliche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überprüft. In der Produktklasse I wird der bestehende Grenzwert für Benzo(a)pyren darüber hinaus auf 0,5 mg/kg gesenkt und der bislang geltende Summengrenzwert für alle anderen PAKs wird auf 5 mg/kg herabgesetzt.
• Angesichts der Einstufung als besonders besorgniserregende Substanz (SVHCStoff) im Sinne der REACh-Gesetzgebung wird Dimethylformamid (DMF) in die Liste der reglementierten Lösemittel aufgenommen. Es gilt ein Grenzwert von 0,1 %.
• Darüber hinaus werden Prüfmuster künftig auf drei zusätzliche gesundheitsbedenkliche Phthalate überprüft, da diese zum Teil ebenfalls als SVHCStoffe eingestuft wurden bzw. in der REACh "Registry of Intentions" aufgeführt sind. Die Summengrenzwerte von 0,1 % für die Produktklasse I bzw. die Produktklassen II bis IV bleiben bestehen.
• Aufgrund der in Annex XVII der REACh-Verordnung festgelegten Beschränkung wird Dimethylfumarat (DMFu) künftig mit einem Grenzwert von 0,1 mg/kg als zusätzliche Substanz in der Liste der von OEKO-TEX reglementierten Rückstands-Chemikalien aufgeführt und bei relevanten Artikeln überprüft.
• Bedingt durch die Änderung der europäischen Norm zur Bestimmung der Nickel-Lässigkeit werden die Grenzwerte für extrahierbares Nickel in allen vier OEKOTEX Produktklassen angepasst. Als neue Grenzwerte gelten für die Produktklasse I künftig 0,5 mg/kg und in den Produktklassen II bis IV 1,0 mg/kg.
• Die bereits Anfang 2012 für die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX Standard 100 eingeführte Reglementierung von Nonylphenol, Octylphenol und Alkylphenolethoxylaten (APEOs) wird ab dem 1. April 2013 nun für alle Produktzertifizierungen nach OEKO-TEX Standard 100 endgültig verbindlich.
Es gelten jetzt folgende Grenzwerte:
- Summe Octylphenol (OP) und Nonylphenol (NP) = 50 mg/kg (entspricht 0,005 Massenprozent)
- Summe Octylphenol, Nonylphenol, Octylphenol-(1-2)-ethoxylate und Nonylphenol-(1-9)-ethoxylate = 500 mg/kg (entspricht 0,05 Massenprozent)
Mit diesen Grenzwerten unterstützt OEKO-TEX die "Zero Discharge of Hazardous Chemicals (ZDHC)" Initiative. Die Sensibilisierung der am OEKO-TEX System beteiligten Unternehmen für diese umweltschädlichen Problemstoffe in Hilfsmitteln wird im Rahmen der Betriebs-Audits zusätzlich weiter intensiviert.
• Auf jedem ausgestellten OEKO-TEX Zertifikat wird künftig explizit vermerkt, dass die Konformität von Artikeln, die mit dem OEKO-TEX Label gekennzeichnet sind, regelmäßig durch ein Betriebs-Audit überprüft wird.
Nähere Informationen zu den neuen OEKO-TEX Prüfkriterien erhalten Sie bei Ihrem zuständigen OEKO-TEX Institut sowie dem OEKO-TEX Sekretariat (info@oekotex.com).
Die neuen OEKO-TEX Prüfkriterien und Grenzwerte treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2013 für alle Zertifizierungsvorgänge verbindlich in Kraft.
Kontakt:
Helmut Müller
Telefon /Phone: +49 7143 271 709
Fax: +49 7143 271 94709
E-Mail: h.mueller@hohenstein.de
Internet: Homepage
Zürich (hm) In Bezug auf die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX Standard 100 hat die OEKO-TEX Gemeinschaft zu Jahresbeginn wie gewohnt die geltenden Prüfkriterien und Grenzwerte aktualisiert. Nach einer dreimonatigen Übergangsfrist treten am 1. April 2013 für alle Zertifizierungsvorgänge folgende Neuregelungen in Kraft:
• Die zur Zertifizierung eingereichten Textilien werden künftig auf acht zusätzliche polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überprüft. In der Produktklasse I wird der bestehende Grenzwert für Benzo(a)pyren darüber hinaus auf 0,5 mg/kg gesenkt und der bislang geltende Summengrenzwert für alle anderen PAKs wird auf 5 mg/kg herabgesetzt.
• Angesichts der Einstufung als besonders besorgniserregende Substanz (SVHCStoff) im Sinne der REACh-Gesetzgebung wird Dimethylformamid (DMF) in die Liste der reglementierten Lösemittel aufgenommen. Es gilt ein Grenzwert von 0,1 %.
• Darüber hinaus werden Prüfmuster künftig auf drei zusätzliche gesundheitsbedenkliche Phthalate überprüft, da diese zum Teil ebenfalls als SVHCStoffe eingestuft wurden bzw. in der REACh "Registry of Intentions" aufgeführt sind. Die Summengrenzwerte von 0,1 % für die Produktklasse I bzw. die Produktklassen II bis IV bleiben bestehen.
• Aufgrund der in Annex XVII der REACh-Verordnung festgelegten Beschränkung wird Dimethylfumarat (DMFu) künftig mit einem Grenzwert von 0,1 mg/kg als zusätzliche Substanz in der Liste der von OEKO-TEX reglementierten Rückstands-Chemikalien aufgeführt und bei relevanten Artikeln überprüft.
• Bedingt durch die Änderung der europäischen Norm zur Bestimmung der Nickel-Lässigkeit werden die Grenzwerte für extrahierbares Nickel in allen vier OEKOTEX Produktklassen angepasst. Als neue Grenzwerte gelten für die Produktklasse I künftig 0,5 mg/kg und in den Produktklassen II bis IV 1,0 mg/kg.
• Die bereits Anfang 2012 für die Produktzertifizierung nach OEKO-TEX Standard 100 eingeführte Reglementierung von Nonylphenol, Octylphenol und Alkylphenolethoxylaten (APEOs) wird ab dem 1. April 2013 nun für alle Produktzertifizierungen nach OEKO-TEX Standard 100 endgültig verbindlich.
Es gelten jetzt folgende Grenzwerte:
- Summe Octylphenol (OP) und Nonylphenol (NP) = 50 mg/kg (entspricht 0,005 Massenprozent)
- Summe Octylphenol, Nonylphenol, Octylphenol-(1-2)-ethoxylate und Nonylphenol-(1-9)-ethoxylate = 500 mg/kg (entspricht 0,05 Massenprozent)
Mit diesen Grenzwerten unterstützt OEKO-TEX die "Zero Discharge of Hazardous Chemicals (ZDHC)" Initiative. Die Sensibilisierung der am OEKO-TEX System beteiligten Unternehmen für diese umweltschädlichen Problemstoffe in Hilfsmitteln wird im Rahmen der Betriebs-Audits zusätzlich weiter intensiviert.
• Auf jedem ausgestellten OEKO-TEX Zertifikat wird künftig explizit vermerkt, dass die Konformität von Artikeln, die mit dem OEKO-TEX Label gekennzeichnet sind, regelmäßig durch ein Betriebs-Audit überprüft wird.
Nähere Informationen zu den neuen OEKO-TEX Prüfkriterien erhalten Sie bei Ihrem zuständigen OEKO-TEX Institut sowie dem OEKO-TEX Sekretariat (info@oekotex.com).
Die neuen OEKO-TEX Prüfkriterien und Grenzwerte treten nach einer dreimonatigen Übergangsfrist am 1. April 2013 für alle Zertifizierungsvorgänge verbindlich in Kraft.
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