Wissenschaftsministerium startet vierwöchigen Online-Dialog zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts

Kurzfassung: Wissenschaftsministerium startet vierwöchigen Online-Dialog zur Weiterentwicklung des HochschulrechtsDas Wissenschaftsministerium eröffnet morgen, 10. Januar 2013, den Online-Dialog über die Weiter ...
[Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF) - 09.01.2013] Wissenschaftsministerium startet vierwöchigen Online-Dialog zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts

Das Wissenschaftsministerium eröffnet morgen, 10. Januar 2013, den Online-Dialog über die Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts auf dem Portal www.hochschule-gestalten.nrw.de. "Auf der Basis der im November vorgestellten Eckpunkte wollen wir jetzt einen breiten Dialog- und Konsultationsprozess führen. Der Online-Dialog bildet den Auftakt zu einer digital und analog geführten öffentlichen Diskussion über die Weiterentwicklung des Hochschulrechts", sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.
Interessierte können sich in den kommenden vier Wochen bis zum 7. Februar an der Diskussion im Internet beteiligen. Dabei haben sie zwei Möglichkeiten: Sie können kurz und knapp Fragen beantworten und die Ziele des Eckpunktepapiers bewerten oder sie können das Eckpunktepapier im Detail kommentieren. Sie können beispielsweise mitreden, wenn es darum geht, wie zukünftig die Mitglieder der Hochschulleitungen gewählt werden. Dabei steht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fest: Rechtlich ist es angreifbar, dass ausschließlich der Hochschulrat die Mitglieder der Hochschulleitung wählt. Wie Alternativen aussehen können, soll jetzt diskutiert werden. Ebenso wie beispielsweise die Frage nach der zukünftigen Besetzung und Zusammensetzung der Hochschulräte oder des zukünftigen Entscheidungsmodus und -katalogs im Senat.
Zu den zentralen Eckpunkten für die Weiterentwicklung des nordrhein-westfälischen Hochschulrechts gehören die Beibehaltung der Verselbstständigung der Hochschulen, die Einführung landesseitiger Rahmenvorgaben für die Bereiche Haushalt und Personal, die Einführung einer Experimentierklausel zur Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells für die Hochschulen, die Schaffung einer Öffnungsklausel für die Entwicklung von Rahmenvorgaben für "Gute Arbeit", das Justieren des Aufgabenkatalogs der Hochschulräte sowie eine ausbalancierte Aufgabenteilung zwischen Hochschulräten und Senaten. Die Ergebnisse des Dialogprozesses werden ausgewertet und fließen in die Gestaltung des Gesetzesentwurfs mit ein. Ein neues Hochschulgesetz soll zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten.

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