09.01.2013 12:13 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag
Neues Gutachten zu Steuerfahnderaffäre – GRÜNE stellen Dringlichen Berichtsantrag
Kurzfassung: Neues Gutachten zu Steuerfahnderaffäre - GRÜNE stellen Dringlichen BerichtsantragBereits seit Abschluss des Untersuchungsausschusses 18/1 zur "Zwangspensionierung von Steuerfahndern", sieht es die ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 09.01.2013] Neues Gutachten zu Steuerfahnderaffäre - GRÜNE stellen Dringlichen Berichtsantrag
Bereits seit Abschluss des Untersuchungsausschusses 18/1 zur "Zwangspensionierung von Steuerfahndern", sieht es die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als erwiesen an, dass die vier zwangspensionierten Steuerfahnder unangemessen behandelt und gemobbt worden sind. Wie Presseberichten (Capital 01/2013) zu entnehmen ist, bestätigt ein Gutachten des Chefs der forensischen Psychiatrie des Universitätsklinikums München diese Einschätzung und besagt, dass die vier betroffenen Beamten zu Unrecht für Dienstunfähig erklärt worden sind. Aus diesem Grund fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung mit einem Dringlichen Berichtsantrag [1] (Drs. 18/6848) dazu auf, im Haushaltsausschuss zu ihren Fragen Stellung zu nehmen.
"Wir möchten jetzt von der Landesregierung wissen, welche Konsequenzen sich für sie aus diesem Gutachten ergeben. Gab es bereits eine Kontaktaufnahme mit den Betroffenen? Können diese nun mit einer Rücknahme der zwangsweisen Ruhestandsversetzung rechnen? Ein "Weiter wie bisher" kann es nach diesem Erkenntnissen jedenfalls nicht geben. Wir fordern die Landesregierung daher auf, nicht nur ihrer Fürsorgepflicht für die Bediensteten der Steuerfahndung gerecht zu werden sondern auch die Belange der Steuerzahler zu achten und den bereits angerichteten Schaden so gering wie möglich zu halten", fordert Kaufmann, einst Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss 18/1.
Des Weiteren stellt Kaufmann fest: "Zwei Untersuchungsausschüsse haben sich im Hessischen Landtag bereits mit dem Fall beschäftigt, ohne dass die Fahnder rehabilitiert wurden. Stattdessen war der Abschlussbericht der Mehrheitsfraktionen geprägt von dreisten Tatsachenverdrehungen. Das Gutachten aus München macht jetzt aber deutlich, dass die Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder aufgrund zweifelhafter Gutachten offensichtlich nicht rechtens war. Es ist daher dringend an der Zeit, dass die Landesregierung zu ihren Fehlern steht und auch dafür sorgt, dass sich derartige Vorgänge nicht mehr wiederholen; Vorschläge dazu haben wir in unserem Minderheitenbericht [2] gemacht (vgl. Drs. 18/5800)."
Dringlicher Berichtsantrag [3]
Minderheitenbericht [4]
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
[1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/06848.pdf
[2]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/5800.pdf
[3]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/06848.pdf
[4]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/5800.pdf
Bereits seit Abschluss des Untersuchungsausschusses 18/1 zur "Zwangspensionierung von Steuerfahndern", sieht es die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als erwiesen an, dass die vier zwangspensionierten Steuerfahnder unangemessen behandelt und gemobbt worden sind. Wie Presseberichten (Capital 01/2013) zu entnehmen ist, bestätigt ein Gutachten des Chefs der forensischen Psychiatrie des Universitätsklinikums München diese Einschätzung und besagt, dass die vier betroffenen Beamten zu Unrecht für Dienstunfähig erklärt worden sind. Aus diesem Grund fordert die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung mit einem Dringlichen Berichtsantrag [1] (Drs. 18/6848) dazu auf, im Haushaltsausschuss zu ihren Fragen Stellung zu nehmen.
"Wir möchten jetzt von der Landesregierung wissen, welche Konsequenzen sich für sie aus diesem Gutachten ergeben. Gab es bereits eine Kontaktaufnahme mit den Betroffenen? Können diese nun mit einer Rücknahme der zwangsweisen Ruhestandsversetzung rechnen? Ein "Weiter wie bisher" kann es nach diesem Erkenntnissen jedenfalls nicht geben. Wir fordern die Landesregierung daher auf, nicht nur ihrer Fürsorgepflicht für die Bediensteten der Steuerfahndung gerecht zu werden sondern auch die Belange der Steuerzahler zu achten und den bereits angerichteten Schaden so gering wie möglich zu halten", fordert Kaufmann, einst Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss 18/1.
Des Weiteren stellt Kaufmann fest: "Zwei Untersuchungsausschüsse haben sich im Hessischen Landtag bereits mit dem Fall beschäftigt, ohne dass die Fahnder rehabilitiert wurden. Stattdessen war der Abschlussbericht der Mehrheitsfraktionen geprägt von dreisten Tatsachenverdrehungen. Das Gutachten aus München macht jetzt aber deutlich, dass die Zwangspensionierung der vier Steuerfahnder aufgrund zweifelhafter Gutachten offensichtlich nicht rechtens war. Es ist daher dringend an der Zeit, dass die Landesregierung zu ihren Fehlern steht und auch dafür sorgt, dass sich derartige Vorgänge nicht mehr wiederholen; Vorschläge dazu haben wir in unserem Minderheitenbericht [2] gemacht (vgl. Drs. 18/5800)."
Dringlicher Berichtsantrag [3]
Minderheitenbericht [4]
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Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
[1]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/06848.pdf
[2]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/5800.pdf
[3]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/06848.pdf
[4]: http://www.gruene-hessen.de/landtag/files/2013/01/5800.pdf
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