09.01.2013 15:44 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Trauung ohne Standesamt: Der kirchliche Segen reicht nicht für die Rente
Kurzfassung: Trauung ohne Standesamt: Der kirchliche Segen reicht nicht für die Rente Kann die 13 Glück bringen? Wer dieses Jahr vor den Traualtar treten möchte, wird das wohl kaum infrage stellen. Allein der S ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 09.01.2013] Trauung ohne Standesamt: Der kirchliche Segen reicht nicht für die Rente
Kann die 13 Glück bringen? Wer dieses Jahr vor den Traualtar treten möchte, wird das wohl kaum infrage stellen. Allein der Segen der Kirche reicht aber nicht aus, um in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Vorteile Verheirateter erhalten zu können. Dafür muss das Paar nach wie vor im Standesamt die Ehe schließen. Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Seit 2009 können Paare in Deutschland kirchlich heiraten, ohne sich vorher standesamtlich trauen zu lassen. Wer eine solche - rein religiöse - Verbindung eingeht, ist aber vor dem Gesetz nicht miteinander vermählt. Deshalb ist dieser Bund fürs Leben auch in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht abgesichert. Nur bei einer auf dem Standesamt geschlossenen Ehe gilt: Stirbt ein Partner, kann der andere eine Hinterbliebenenrente erhalten. Und bei einer Scheidung werden die jeweils erworbenen Anrechte in der Rentenversicherung über den Versorgungsausgleich geteilt. Das gilt übrigens auch für eingetragene Lebenspartner.
Für manche Paare bringt die Trauung ohne Standesamt aber auch Vorteile: Wer aus einer früheren Ehe eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann kirchlich erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt. Nr. 2/13
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Postanschrift: 30875 Laatzen
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www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Kann die 13 Glück bringen? Wer dieses Jahr vor den Traualtar treten möchte, wird das wohl kaum infrage stellen. Allein der Segen der Kirche reicht aber nicht aus, um in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Vorteile Verheirateter erhalten zu können. Dafür muss das Paar nach wie vor im Standesamt die Ehe schließen. Darauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen.
Seit 2009 können Paare in Deutschland kirchlich heiraten, ohne sich vorher standesamtlich trauen zu lassen. Wer eine solche - rein religiöse - Verbindung eingeht, ist aber vor dem Gesetz nicht miteinander vermählt. Deshalb ist dieser Bund fürs Leben auch in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht abgesichert. Nur bei einer auf dem Standesamt geschlossenen Ehe gilt: Stirbt ein Partner, kann der andere eine Hinterbliebenenrente erhalten. Und bei einer Scheidung werden die jeweils erworbenen Anrechte in der Rentenversicherung über den Versorgungsausgleich geteilt. Das gilt übrigens auch für eingetragene Lebenspartner.
Für manche Paare bringt die Trauung ohne Standesamt aber auch Vorteile: Wer aus einer früheren Ehe eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente erhält, kann kirchlich erneut heiraten, ohne dass diese Rente wegfällt. Nr. 2/13
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