10.01.2013 08:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
MPC Leben Plus möglicherweise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
MPC Leben Plus möglicherweise in wirtschaftlichen SchwierigkeitenKurzfassung: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen sich der MPC Leben Plus der Münchmeyer Petersen Capital AG wahrscheinlich befindet, könnten für viele Anleger unerwartet sein, da diese bei der Zeichnung falsch beraten worden sein könnten.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 10.01.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Essen, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern der MPC Leben Plus könnten inzwischen Zweifel an der hohen Sicherheit des Fonds gekommen sein, mit welcher den ihnen gegenüber geworben worden sein soll. Der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2002 auferlegt, jedoch sollen die Anleger nach ein paar Ausschüttungen schon seit 2008 aufgrund wirtschaftlicher Probleme keine Ausschüttungen mehr erhalten haben.
Der Fonds sei sowohl durch Fremdkapital als auch durch Kredite finanziert worden. Die finanziellen Probleme zeigten sich vor allem an der Unterschreitung der mit den kreditgebenden Banken vereinbarten Beleihungsgrenze.
Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass sie möglicherweise ihre gesamte Anlage verlieren könnten. Zwar ist es auch möglich, die Beteiligung an der Anlage auf dem Zweitmarkt zu verkaufen, allerdings meistens nur mit großen Verlusten. Viele Anleger wissen nicht, wie sie solche Verluste vermeiden können oder mit ihnen umgehen sollen, obwohl sie sogar die Möglichkeit haben, ihre gesamte Anlage zurück zu bekommen.
Es können auf der einen Seite beispielsweise die Gründungsgesellschafter in Anspruch genommen werden, wenn die Risiken der Beteiligung an dem Fonds im Emissionsprospekt für den Interessenten nicht sachgerecht genug dargestellt wurden. Nach der Rechtsprechung besteht nämlich die Pflicht des Beraters, auf Änderungen im Vergleich zu älteren Prospekten sowie auf Fehler im Prospekt hinzuweisen.
Andererseits können die Anleger eine fehlerhafte Anlageberatung geltend machen, wenn sie von ihren Banken oder sonstigen Anlageberatern nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Es sind Schadensersatzansprüche in Höhe der Anlage möglich. Dies ist häufig der Fall, wenn den Anlegern verschwiegen wurde, dass sie mit der Anlage eine unternehmerische Beteiligung erwerben und dementsprechend auch wie ein Unternehmer, d.h. mit der gesamten Anlage, haften. Außerdem könnte es sein, dass der Unterschied zwischen einer "Lebensversicherung" und einem "Lebensversicherungsfonds" nicht ausreichend erklärt wurde und über die lange Laufzeit des Fonds keine ausreichende Beratung erfolgt ist.
Um möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich als betroffener Anleger möglichst bald an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden: Bei Anlegern des MPC Leben Plus könnten viele Ansprüche verjähren, so dass diese schutzlos gestellt sein könnten, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.
http://www.grprainer.com/MPC-Lebensversicherungsfonds.html
Der Fonds sei sowohl durch Fremdkapital als auch durch Kredite finanziert worden. Die finanziellen Probleme zeigten sich vor allem an der Unterschreitung der mit den kreditgebenden Banken vereinbarten Beleihungsgrenze.
Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass sie möglicherweise ihre gesamte Anlage verlieren könnten. Zwar ist es auch möglich, die Beteiligung an der Anlage auf dem Zweitmarkt zu verkaufen, allerdings meistens nur mit großen Verlusten. Viele Anleger wissen nicht, wie sie solche Verluste vermeiden können oder mit ihnen umgehen sollen, obwohl sie sogar die Möglichkeit haben, ihre gesamte Anlage zurück zu bekommen.
Es können auf der einen Seite beispielsweise die Gründungsgesellschafter in Anspruch genommen werden, wenn die Risiken der Beteiligung an dem Fonds im Emissionsprospekt für den Interessenten nicht sachgerecht genug dargestellt wurden. Nach der Rechtsprechung besteht nämlich die Pflicht des Beraters, auf Änderungen im Vergleich zu älteren Prospekten sowie auf Fehler im Prospekt hinzuweisen.
Andererseits können die Anleger eine fehlerhafte Anlageberatung geltend machen, wenn sie von ihren Banken oder sonstigen Anlageberatern nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Es sind Schadensersatzansprüche in Höhe der Anlage möglich. Dies ist häufig der Fall, wenn den Anlegern verschwiegen wurde, dass sie mit der Anlage eine unternehmerische Beteiligung erwerben und dementsprechend auch wie ein Unternehmer, d.h. mit der gesamten Anlage, haften. Außerdem könnte es sein, dass der Unterschied zwischen einer "Lebensversicherung" und einem "Lebensversicherungsfonds" nicht ausreichend erklärt wurde und über die lange Laufzeit des Fonds keine ausreichende Beratung erfolgt ist.
Um möglicherweise bestehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sollten Sie sich als betroffener Anleger möglichst bald an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden: Bei Anlegern des MPC Leben Plus könnten viele Ansprüche verjähren, so dass diese schutzlos gestellt sein könnten, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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Autor der Pressemeldung "MPC Leben Plus möglicherweise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.