10.01.2013 08:32 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
In einem aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 19.09.2012 - XII ZR 136/10) äußerte sich der Bundesgerichtshof zur Bestimmung des Ausgleichsanspruchs für ehebedingte Zuwendungen.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/68300GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Urteil des BGH zur Rückforderung ehebedingter Zuwendungen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Urteil des BGH zur Rückforderung ehebedingter Zuwendungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.