Deutschland hält an verpflichtenden BSE-Tests fest

Kurzfassung: Deutschland hält an verpflichtenden BSE-Tests festNach einer neuen EU-Regelung müssen seit Beginn des Jahres 2013 Rinder in 25 EU-Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - nicht mehr systematisch auf ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 11.01.2013] Deutschland hält an verpflichtenden BSE-Tests fest

Nach einer neuen EU-Regelung müssen seit Beginn des Jahres 2013 Rinder in 25 EU-Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - nicht mehr systematisch auf die Rinderkrankheit BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) getestet werden, sondern nur noch stichprobenartig.
Gemäß EU-Recht könnten die EU-Staaten ab März 2013 gänzlich auf verbindliche BSE-Tests bei gesund geschlachteten Rindern verzichten. Wegen des europaweiten Rückgangs an Neuinfektionen in den vergangenen Jahren stellt es die EU den Mitgliedstaaten frei, eigene Regelungen zu treffen.
In Deutschland waren zuletzt 2009 zwei BSE-Fälle aufgetreten, in den vergangenen drei Jahren war kein neuer Fall gemeldet worden. Dennoch wird das Bundeslandwirtschaftsministerium aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes an den bestehenden bundesweiten Kontrollen festhalten. "Die Pflicht zu systematischen und verbindlichen Tests bleibt bestehen", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Freitag in Berlin. Das Testalter der Rinder wird von 72 auf 96 Monate angehoben. Konkret bedeutet das: In Deutschland muss künftig jedes gesund geschlachtete Rind, das 96 Monate oder älter ist, im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung im Schlachthof auf BSE getestet werden.
Diese Regelung wird auf Grundlage einer gemeinsamen Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Institus (FLI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) getroffen. Die Experten hatten sich dafür ausgesprochen, die systematische Testpflicht bei gesund geschlachteten Rindern beizubehalten, um auch weiterhin über eine ausreichende Datenbasis zu verfügen, die es erlaubt, längerfristige Trends zu beobachten. Mit der Anhebung des Testalters auf 96 Monate sehen die Experten sowohl den gesundheitlichen Verbraucherschutz als auch die Tiergesundheit weiterhin gewährleistet.
Die neuen Regelungen sollen, abhängig vom Verlauf der Beratungen im Bundesrat, nach Möglichkeit noch in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft treten. Bis dahin gelten für Deutschland die bisher gültigen Vorschriften: Demnach wird jedes gesund geschlachtete Rind, das 72 Monate oder älter ist, auf BSE getestet. Andere BSE-Schutzmaßnahmen wie das Entfernen von Risikomaterial und Verfütterungsverbote von Tiermehl an Wiederkäuer bleiben unverändert in Kraft.
Hintergrund
Seit 2001 gelten in der EU BSE-Schutzmaßnahmen, darunter die Pflicht, gesund geschlachtete Rinder ab einem bestimmten Alter auf BSE zu testen. Diese Testpflicht wurde aufgrund einer ständigen wissenschaftlichen Neubewertung des BSE-Risikos durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA angepasst und damit Schritt für Schritt gelockert. 2001 mussten noch alle Rinder ab einem Alter von 30 Monaten getestet werden, 2008 wurde das Testalter auf 48 Monate angehoben, 2011 schließlich auf 72 Monate. In Deutschland hat es 2009 den letzten BSE-Fall gegeben.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 03 0 / 1 85 29 - 0
Telefax: 03 0 / 1 85 29 - 42 62
Mail: poststelle@bmelv.bund.de
URL: http://www.bml.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV),
, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 03 0 / 1 85 29 - 0; http://www.bml.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
03 0 / 1 85 29 - 0
Fax:
03 0 / 1 85 29 - 42 62
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/68500

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-ernährung, landwirtschaft-und-verbraucherschutz-bmelv-pressefach.html
Die Pressemeldung "Deutschland hält an verpflichtenden BSE-Tests fest" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Deutschland hält an verpflichtenden BSE-Tests fest" ist Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), vertreten durch .