11.01.2013 16:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV)
Dramatische Unterfinanzierung im öffentlichen Nahverkehr in NRW
Kurzfassung: Dramatische Unterfinanzierung im öffentlichen Nahverkehr in NRWDramatische Unterfinanzierung im öffentlichen Nahverkehr in NRW: Minister Groschek und die ÖPNV-Zukunftskommission fordern vom Bund de ...
[Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) - 11.01.2013] Dramatische Unterfinanzierung im öffentlichen Nahverkehr in NRW
Dramatische Unterfinanzierung im öffentlichen Nahverkehr in NRW: Minister Groschek und die ÖPNV-Zukunftskommission fordern vom Bund deutlich mehr Geld bei der Verkehrsfinanzierung.
Düsseldorf Der öffentliche Nahverkehr in NRW ist stark unterfinanziert und wird bei der Mittelverteilung des Bundes klar benachteiligt. Zu diesem Schluss kommt der Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission, der heute von den Vorsitzenden Gisela Nacken und Wolfgang Röken an Verkehrsminister Michael Groschek übergeben wurde. Das Papier enthält erste Ergebnisse und Empfehlungen für ein künftiges Finanzierungskonzept für Bus und Bahn.
"Die Ergebnisse kommen angesichts der immer größer werdenden Probleme unserer Verkehrsinfrastruktur genau zum richtigen Zeitpunkt. Sie zeigen, dass der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht wird", erklärte Groschek nach der Vorstellung des Berichts. "Die Kommission fordert ganz klar, dass der Bund die Finanzmittel für den ÖPNV nicht wie angekündigt absenkt, sondern im Gegenteil deutlich aufstocken muss."
Ein von dem Berliner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität) erstelltes Gutachten belegt, dass der Verteilungsschlüssel für die Regionalisierungsmittel in seiner jetzigen Form ungerecht ist: Dem Land steht bislang nur ein Anteil von 15,76 % zur Verfügung. Allein gemessen an der Bevölkerungszahl von Nordrhein-Westfalen müsste der Anteil aber bei 21,8 % liegen, so das Ergebnis der Untersuchungen. Der Bund sei verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, andere als die bisherigen und damit gerechte Verteilungsmaßstäbe festzulegen.
Groschek: "Wir lassen uns vom Bund bei der Verkehrsfinanzierung nicht aufs Abstellgleis schieben. Und bei den Bundesmitteln für Investitionen nach dem Entflechtungsgesetz haben alle Länder einen erheblichen Mehrbedarf und brauchen endlich Planungssicherheit! Auch wenn die Bundesregierung das Thema gerne ins nächste Jahr verschieben würde: Die Lösung der Finanzierungsprobleme im Pendlerland Nummer Eins duldet keinen weiteren Aufschub!"
Nordrhein-Westfalen wird daher im Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Entflechtungsgesetzes nicht in der von der Bundesregierung eingebrachten Form zustimmen. Gemeinsam mit möglichst vielen weiteren Bundesländern soll ein Änderungsantrag gestellt werden, der die für Verkehrsinvestitionen bereitzustellenden Finanzmittel von bundesweit jährlich 1,34 Milliarden Euro auf 1,96 Milliarden Euro erhöht und eine planerische Sicherheit bis 2019 gewährleistet. Von den derzeit jährlich 1,34 Milliarden Euro Entflechtungsmitteln für den Verkehr erhält NRW 260 Millionen. Davon fließt die Hälfte in den ÖPNV.
Hintergrund:
Die ÖPNV-Zukunftskommission setzt sich unter anderem aus Vertretern der drei Nahverkehrs-Zweckverbände (VRR, Rheinland, Westfalen), der kommunalen Spitzenverbände, der Unternehmensverbände VDV und NWO, des Verkehrsclubs Deutschland, des Fahrgastverbandes Pro Bahn e. V., sowie verschiedener Universitäten zusammen. Im Herbst dieses Jahres soll der Endbericht vorliegen. Dieser wird dann auch Aussagen zu neuen Finanzierungsinstrumenten, dem demografischen Wandel, Fahrgastrechten und neuen Technologien enthalten.
Seit 2007 stellt der Bund dem öffentlichen Nahverkehr und kommunalen Straßen über das Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) bundesweit jährlich 1,34 Milliarden Euro zur Verfügung. Die mit den Änderungsanträgen zum Entflechtungsgesetz angestrebte Erhöhung der Mittel für Verkehrsinvestitionen ist von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bereits mit Beschluss zu ihrer Konferenz am 10.03.2011 gefordert worden und basiert auf konkreten Bedarfsermittlungen.
Die Daehre-Kommission hat sich bis Ende 2012 mit der künftigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beschäftigt. In ihrem Abschlussbericht rechnet das Gremium vor, dass der Verkehrsbereich deutschlandweit (Straße, Schiene, ÖPNV und Wasserstraße) jährlich in einem Ausmaß von 7,2 Milliarden Euro unterfinanziert ist. In dem nun vorliegenden Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission ist ein Erneuerungsbedarf allein für die nordrhein-westfälischen U- und Straßenbahnsysteme in Höhe von 1,1 Milliarden Euro bis 2016 und von weiteren zwei Milliarden Euro bis 2025 ausgewiesen.
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV)
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211 3843-1022
Telefax: 0211 3843-9004
Mail: poststelle@mwebwv.nrw.de
URL: http://www.mbwsv.nrw.de/
Dramatische Unterfinanzierung im öffentlichen Nahverkehr in NRW: Minister Groschek und die ÖPNV-Zukunftskommission fordern vom Bund deutlich mehr Geld bei der Verkehrsfinanzierung.
Düsseldorf Der öffentliche Nahverkehr in NRW ist stark unterfinanziert und wird bei der Mittelverteilung des Bundes klar benachteiligt. Zu diesem Schluss kommt der Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission, der heute von den Vorsitzenden Gisela Nacken und Wolfgang Röken an Verkehrsminister Michael Groschek übergeben wurde. Das Papier enthält erste Ergebnisse und Empfehlungen für ein künftiges Finanzierungskonzept für Bus und Bahn.
"Die Ergebnisse kommen angesichts der immer größer werdenden Probleme unserer Verkehrsinfrastruktur genau zum richtigen Zeitpunkt. Sie zeigen, dass der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht wird", erklärte Groschek nach der Vorstellung des Berichts. "Die Kommission fordert ganz klar, dass der Bund die Finanzmittel für den ÖPNV nicht wie angekündigt absenkt, sondern im Gegenteil deutlich aufstocken muss."
Ein von dem Berliner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität) erstelltes Gutachten belegt, dass der Verteilungsschlüssel für die Regionalisierungsmittel in seiner jetzigen Form ungerecht ist: Dem Land steht bislang nur ein Anteil von 15,76 % zur Verfügung. Allein gemessen an der Bevölkerungszahl von Nordrhein-Westfalen müsste der Anteil aber bei 21,8 % liegen, so das Ergebnis der Untersuchungen. Der Bund sei verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, andere als die bisherigen und damit gerechte Verteilungsmaßstäbe festzulegen.
Groschek: "Wir lassen uns vom Bund bei der Verkehrsfinanzierung nicht aufs Abstellgleis schieben. Und bei den Bundesmitteln für Investitionen nach dem Entflechtungsgesetz haben alle Länder einen erheblichen Mehrbedarf und brauchen endlich Planungssicherheit! Auch wenn die Bundesregierung das Thema gerne ins nächste Jahr verschieben würde: Die Lösung der Finanzierungsprobleme im Pendlerland Nummer Eins duldet keinen weiteren Aufschub!"
Nordrhein-Westfalen wird daher im Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Entflechtungsgesetzes nicht in der von der Bundesregierung eingebrachten Form zustimmen. Gemeinsam mit möglichst vielen weiteren Bundesländern soll ein Änderungsantrag gestellt werden, der die für Verkehrsinvestitionen bereitzustellenden Finanzmittel von bundesweit jährlich 1,34 Milliarden Euro auf 1,96 Milliarden Euro erhöht und eine planerische Sicherheit bis 2019 gewährleistet. Von den derzeit jährlich 1,34 Milliarden Euro Entflechtungsmitteln für den Verkehr erhält NRW 260 Millionen. Davon fließt die Hälfte in den ÖPNV.
Hintergrund:
Die ÖPNV-Zukunftskommission setzt sich unter anderem aus Vertretern der drei Nahverkehrs-Zweckverbände (VRR, Rheinland, Westfalen), der kommunalen Spitzenverbände, der Unternehmensverbände VDV und NWO, des Verkehrsclubs Deutschland, des Fahrgastverbandes Pro Bahn e. V., sowie verschiedener Universitäten zusammen. Im Herbst dieses Jahres soll der Endbericht vorliegen. Dieser wird dann auch Aussagen zu neuen Finanzierungsinstrumenten, dem demografischen Wandel, Fahrgastrechten und neuen Technologien enthalten.
Seit 2007 stellt der Bund dem öffentlichen Nahverkehr und kommunalen Straßen über das Entflechtungsgesetz (früher Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) bundesweit jährlich 1,34 Milliarden Euro zur Verfügung. Die mit den Änderungsanträgen zum Entflechtungsgesetz angestrebte Erhöhung der Mittel für Verkehrsinvestitionen ist von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bereits mit Beschluss zu ihrer Konferenz am 10.03.2011 gefordert worden und basiert auf konkreten Bedarfsermittlungen.
Die Daehre-Kommission hat sich bis Ende 2012 mit der künftigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beschäftigt. In ihrem Abschlussbericht rechnet das Gremium vor, dass der Verkehrsbereich deutschlandweit (Straße, Schiene, ÖPNV und Wasserstraße) jährlich in einem Ausmaß von 7,2 Milliarden Euro unterfinanziert ist. In dem nun vorliegenden Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission ist ein Erneuerungsbedarf allein für die nordrhein-westfälischen U- und Straßenbahnsysteme in Höhe von 1,1 Milliarden Euro bis 2016 und von weiteren zwei Milliarden Euro bis 2025 ausgewiesen.
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Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV),
, 40219 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 3843-1022; http://www.mbwsv.nrw.de/
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