14.01.2013 09:44 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Anleger können aufgrund von Prognosefehlern im Prospekt gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen, wie dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/68516GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Wegen falscher Voraussagen im Prospekt können Anlegern Schadenersatzansprüche zustehen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Wegen falscher Voraussagen im Prospekt können Anlegern Schadenersatzansprüche zustehen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.