14.01.2013 09:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Betreiber einer Partneragentur als Handelsvertreter
Betreiber einer Partneragentur als HandelsvertreterKurzfassung: Der Betreiber einer "Partneragentur", die Mobilfunkanschlüsse und -anbieter vermittelt, soll rechtlich als Handelsvertreter anzusehen sein.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 14.01.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.09.2012 (AZ: I-16 U 77/11) entschieden, dass Verträge zwischen Vermittlern von Mobilfunkanschlüssen und Mobilfunkanbietern regelmäßig dem Handelsvertreterrecht unterfallen sollen. Vertragshändler sei derjenige, der unter Dauervertrag Waren kauft und sie auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterverkauft. Handelsvertreter sei dagegen, wer ein selbständiges Handelsgewerbe mit eigenem Unternehmensrisiko betreibe, ständig vertraglich verpflichtet ist, für andere Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen und dies in fremdem Namen und auf fremde Rechnung unternimmt.
Im Verhältnis des Unternehmers zum Handelsvertreter soll dabei den Unternehmer wegen der vertraglichen Loyalitäts- und Treuepflicht eine Verpflichtung zur Unterstützung und Rücksichtnahme gegenüber seinem Handelsvertreter treffen. Wie weit diese Pflicht gehe, müsse durch Auslegung des Vertragsinhalts ermittelt werden. Hierbei könne die Rechtsprechung zu den Treuepflichten im Verhältnis Unternehmer und Vertragshändler unter Umständen auch im Verhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter herangezogen werden. Im Fall des Betreibers einer "Partneragentur", die Mobilfunkanschlüsse und -anbieter vermittelt, gehe die Auslegung dahin, dass das Verhältnis dem Handelsvertreterrecht unterfalle.
Bei der Gründung einer Handelsvertretung gilt es, die diesbezüglichen Anforderungen zu überblicken und zu erfüllen. Die Fülle von Vorschriften und Regelungen sollte schon im Voraus überblickt und gewürdigt werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Ein im Handelsvertreterrecht tätiger Rechtsanwalt berät Sie bei der Gründung Ihrer Handelsvertretung. Lassen Sie sich deshalb schon im Vorfeld frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser nimmt sich die Zeit und informiert Sie umfassend und einzelfallbezogen über die Erfordernisse der Gründung einer Handelsvertretung.
Immer bedeutsamer werden auch Handelsvertreterverträge mit internationalem Bezug. Gerade im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung können in diesen Fällen Probleme auftreten. Während dem Handelsvertreter aufgrund einer EU-Richtlinie EU-weit ein Anspruch auf Ausgleich oder Entschädigung nach Vertragsbeendigung zusteht, ist der Handelsvertreter außerhalb der europäischen Union weniger geschützt. Es empfiehlt sich, diesbezüglich versierten Rechtsrat einzuholen.
http://www.grprainer.com/Handelsvertreterrecht.html
Im Verhältnis des Unternehmers zum Handelsvertreter soll dabei den Unternehmer wegen der vertraglichen Loyalitäts- und Treuepflicht eine Verpflichtung zur Unterstützung und Rücksichtnahme gegenüber seinem Handelsvertreter treffen. Wie weit diese Pflicht gehe, müsse durch Auslegung des Vertragsinhalts ermittelt werden. Hierbei könne die Rechtsprechung zu den Treuepflichten im Verhältnis Unternehmer und Vertragshändler unter Umständen auch im Verhältnis zwischen Unternehmer und Handelsvertreter herangezogen werden. Im Fall des Betreibers einer "Partneragentur", die Mobilfunkanschlüsse und -anbieter vermittelt, gehe die Auslegung dahin, dass das Verhältnis dem Handelsvertreterrecht unterfalle.
Bei der Gründung einer Handelsvertretung gilt es, die diesbezüglichen Anforderungen zu überblicken und zu erfüllen. Die Fülle von Vorschriften und Regelungen sollte schon im Voraus überblickt und gewürdigt werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Ein im Handelsvertreterrecht tätiger Rechtsanwalt berät Sie bei der Gründung Ihrer Handelsvertretung. Lassen Sie sich deshalb schon im Vorfeld frühzeitig von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser nimmt sich die Zeit und informiert Sie umfassend und einzelfallbezogen über die Erfordernisse der Gründung einer Handelsvertretung.
Immer bedeutsamer werden auch Handelsvertreterverträge mit internationalem Bezug. Gerade im Hinblick auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung können in diesen Fällen Probleme auftreten. Während dem Handelsvertreter aufgrund einer EU-Richtlinie EU-weit ein Anspruch auf Ausgleich oder Entschädigung nach Vertragsbeendigung zusteht, ist der Handelsvertreter außerhalb der europäischen Union weniger geschützt. Es empfiehlt sich, diesbezüglich versierten Rechtsrat einzuholen.
http://www.grprainer.com/Handelsvertreterrecht.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
03.09.2014 Filmfonds: Happy End im Steuerstreit?
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/68518GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Betreiber einer Partneragentur als Handelsvertreter" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Betreiber einer Partneragentur als Handelsvertreter" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.