Bundesregierung legalisiert großzügige Überwachung am Arbeitsplatz

Kurzfassung: Bundesregierung legalisiert großzügige Überwachung am ArbeitsplatzStimmt der Bundestag den von der Koalition vorgelegten Änderungen am Entwurf für den Beschäftigtendatenschutz zu, wird das Recht ...
[Piratenpartei Deutschland - 14.01.2013] Bundesregierung legalisiert großzügige Überwachung am Arbeitsplatz

Stimmt der Bundestag den von der Koalition vorgelegten Änderungen am Entwurf für den Beschäftigtendatenschutz zu, wird das Recht auf Datenschutz für Arbeitgeber massiv ausgehöhlt, warnt die Piratenpartei Deutschland. Die Erlaubnis offener Videoüberwachung und die Einstufung illegaler Videoüberwachung als Ordnungswidrigkeit ist in dieser Sache laut den PIRATEN nur die Spitze des Eisbergs.
Der Entwurf legalisiert die Datenschutzskandale der Vergangenheit. Arbeitgebern wird das Recht eingeräumt, Mitarbeiter-PCs zu durchsuchen, Arbeit in Callcentern großflächig zu überwachen und Arbeitsplätze großzügig zu filmen und die dabei gesammelten Daten als Kündigungsgrund zweitzuverwerten. Das Recht des Arbeitnehmers auf Datenschutz wird mit diesem Gesetz nicht festgeschrieben, sondern komplett ausgehöhlt. Dieses Arbeitnehmerüberwachungsgesetz gehört daher auf direktem Weg in den Schredder, verurteilt Katharina Nocun, Landtagskandidatin der Piraten Niedersachsen, den Vorstoß der Bundesregierung.
Mit dem neuen Beschäftigtendatenschutzgesetz soll nicht nur die umfassende offene Überwachung der Beschäftigten am Arbeitsplatz erlaubt werden, sondern auch die besondere Schutzpflicht gegenüber den Arbeitnehmerdaten gelockert werden. So soll es laut Gesetzesentwurf erlaubt sein, Beschäftigtendaten durch Dienstleister oder Konzernteile im EU-Ausland verarbeiten zu dürfen - und damit auch in Staaten, deren Datenschutzstandards deutlich unter deutschem Niveau liegen.
Weiterhin werden die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten stark eingeschränkt. So sollen Persönlichkeitsprofile der Arbeitnehmer mit Angaben zur Sozialkompetenz genauso erlaubt werden wie Fragen zu laufenden Verfahren in Bewerbungsgesprächen oder Bluttests und ärztliche Untersuchungen vor Versetzungen. Auch Fragen zu Schwangerschaften und Behinderungen werden nicht ausdrücklich verboten. Das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz verstieße nicht nur gegen die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, sondern würde Diskriminierung Tür und Tor öffnen, so Nocun weiter.
Bereits der erste Entwurf war von Datenschützern und Arbeitnehmervertretern massiv kritisiert worden

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