14.01.2013 16:34 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Wahlrechtsreform durch Anhörung bestätigt
Kurzfassung: Wahlrechtsreform durch Anhörung bestätigtGesetzentwurf verfassungsgemäß, kein weiterer ÄnderungsbedarfIm Innenausschuss fand heute eine Anhörung zur Reform des Bundestagswahlrechts statt. Zu den ...
[CDU/CSU-Fraktion - 14.01.2013] Wahlrechtsreform durch Anhörung bestätigt
Gesetzentwurf verfassungsgemäß, kein weiterer Änderungsbedarf
Im Innenausschuss fand heute eine Anhörung zur Reform des Bundestagswahlrechts statt. Zu den Ergebnissen erklären der erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, und der stellvertretende Vorsitzende, Günter Krings:
"Die Sachverständigen haben den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf als verfassungsgemäß bestätigt. Wir sehen daher keinen zwingenden inhaltlichen Änderungsbedarf mehr im neuen Wahlgesetz und sind bereit, das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Das wollen wir möglichst zügig tun, damit unser Wahlrecht schnellstmöglich wieder auf einem sicheren Fundament steht."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-52267
Telefax: 030/227-56115
Mail: fraktion@cducsu.de
URL: http://www.cducsu.de
Gesetzentwurf verfassungsgemäß, kein weiterer Änderungsbedarf
Im Innenausschuss fand heute eine Anhörung zur Reform des Bundestagswahlrechts statt. Zu den Ergebnissen erklären der erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer, und der stellvertretende Vorsitzende, Günter Krings:
"Die Sachverständigen haben den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf als verfassungsgemäß bestätigt. Wir sehen daher keinen zwingenden inhaltlichen Änderungsbedarf mehr im neuen Wahlgesetz und sind bereit, das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Das wollen wir möglichst zügig tun, damit unser Wahlrecht schnellstmöglich wieder auf einem sicheren Fundament steht."
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