15.01.2013 08:31 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit Urteil vom 19.09.2012 (XII ZR 136/10) bezog der Bundesgerichtshof zu der Bestimmung eines etwaigen Ausgleichsanspruches für ehebedingte Zuwendungen Stellung.
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Autor der Pressemeldung "Bundesgerichtshof entscheidet hinsichtlich der Rückforderung ehebedingter Zuwendungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.