15.01.2013 15:14 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Amnestiegesetz in Georgien
Kurzfassung: Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Amnestiegesetz in GeorgienDer Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte heute (15.01.):Ich begrüße den Schritt des georgischen Parlame ...
[Auswärtiges Amt - 15.01.2013] Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Amnestiegesetz in Georgien
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte heute (15.01.):
Ich begrüße den Schritt des georgischen Parlaments, eine Amnestie für rund 3000 Gefangenen, darunter auch 190 politische Gefangene, und die Reduzierung der Gefängnisstrafe von mehr als 10.000 Gefangenen durchzusetzen. Grundlage für das Gesetz war u.a. auch die Anerkennung der Existenz politischer Gefangener und politisch Verfolgter in Georgien durch das Parlament Anfang Dezember 2012.
Europaweit hat Georgien die meisten Gefängnisinsassen pro Kopf der Bevölkerung. Humane Haftbedingungen sind unter diesen Umständen sehr schwierig zu erreichen.Mit dem Amnestiegesetz werden die stark überfüllten Gefängnisse Georgiens entlastet. Das Amnestiegesetz geht dabei aus meiner Sicht mit Augenmaß vor. Es gibt z.B. keine Verringerung der Strafe bei besonders schweren Straftaten wie z.B. vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung u.ä.
Lobenswert finde ich insbesondere auch den Gesetzgebungsprozess. Regierung und Parlamentarier haben intensiv über die Inhalte des Gesetzes debattiert. Die Vertreter der Zivilgesellschaft waren bei allen Anhörungen und Lesungen des Gesetzes präsent und konnten sich einbringen. Dies macht Mut für die Entwicklung der Demokratie in Georgien.
Ich hoffe, dass das Beispiel Georgiens Schule macht und sich die Regierungen und Parlamente anderer Staaten der Region für die Freilassung von politischen Gefangenen und die Verbesserung der Zustände in den Gefängnissen engagieren.
Hintergrund:
Der georgische Parlamentspräsident Usupaschwili hat am 12.01. ein Amnestiegesetz unterzeichnet, das die Grundlage für die Entlassung von rund 3000 Gefangenen, darunter auch politische Gefangene, und die Reduzierung der Gefängnisstrafe von mehr als 10.000 Gefangenen vorbereiten soll.
Zum 13.1. wurden alle politischen Gefangenen freigelassen, alle anderen werden an die Gerichte rücküberwiesen, die innerhalb von 2 Monaten die Urteile ändern sollen. Zuvor hatte der Menschenrechtsausschuss 190 Personen als politische Gefangene und 25 Personen als politisch verfolgt eingestuft.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte heute (15.01.):
Ich begrüße den Schritt des georgischen Parlaments, eine Amnestie für rund 3000 Gefangenen, darunter auch 190 politische Gefangene, und die Reduzierung der Gefängnisstrafe von mehr als 10.000 Gefangenen durchzusetzen. Grundlage für das Gesetz war u.a. auch die Anerkennung der Existenz politischer Gefangener und politisch Verfolgter in Georgien durch das Parlament Anfang Dezember 2012.
Europaweit hat Georgien die meisten Gefängnisinsassen pro Kopf der Bevölkerung. Humane Haftbedingungen sind unter diesen Umständen sehr schwierig zu erreichen.Mit dem Amnestiegesetz werden die stark überfüllten Gefängnisse Georgiens entlastet. Das Amnestiegesetz geht dabei aus meiner Sicht mit Augenmaß vor. Es gibt z.B. keine Verringerung der Strafe bei besonders schweren Straftaten wie z.B. vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung u.ä.
Lobenswert finde ich insbesondere auch den Gesetzgebungsprozess. Regierung und Parlamentarier haben intensiv über die Inhalte des Gesetzes debattiert. Die Vertreter der Zivilgesellschaft waren bei allen Anhörungen und Lesungen des Gesetzes präsent und konnten sich einbringen. Dies macht Mut für die Entwicklung der Demokratie in Georgien.
Ich hoffe, dass das Beispiel Georgiens Schule macht und sich die Regierungen und Parlamente anderer Staaten der Region für die Freilassung von politischen Gefangenen und die Verbesserung der Zustände in den Gefängnissen engagieren.
Hintergrund:
Der georgische Parlamentspräsident Usupaschwili hat am 12.01. ein Amnestiegesetz unterzeichnet, das die Grundlage für die Entlassung von rund 3000 Gefangenen, darunter auch politische Gefangene, und die Reduzierung der Gefängnisstrafe von mehr als 10.000 Gefangenen vorbereiten soll.
Zum 13.1. wurden alle politischen Gefangenen freigelassen, alle anderen werden an die Gerichte rücküberwiesen, die innerhalb von 2 Monaten die Urteile ändern sollen. Zuvor hatte der Menschenrechtsausschuss 190 Personen als politische Gefangene und 25 Personen als politisch verfolgt eingestuft.
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