16.01.2013 11:00 Uhr in Gesellschaft & Familie und in Wirtschaft & Finanzen von Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR
Rechtsanwalt für Familienrecht und Sozialrecht in Berlin
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Ein pflegebedürftiger Elternteil, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu bezahlen, muss Sozialhilfe beantragen. Die Sozialämter versuchen jedoch, sich die geleistete Sozialhilfe über den Elternunterhalt von den Kindern zurückzuholen.
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Die Pressemeldung "Weniger Elternunterhalt für viele unterhaltspflichtige Kinder seit Januar 2013" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Weniger Elternunterhalt für viele unterhaltspflichtige Kinder seit Januar 2013" ist Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR, vertreten durch Danah Adolph.