Rechtsanwalt für Familienrecht und Sozialrecht in Berlin

Weniger Elternunterhalt für viele unterhaltspflichtige Kinder seit Januar 2013
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Ein pflegebedürftiger Elternteil, dessen eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu bezahlen, muss Sozialhilfe beantragen. Die Sozialämter versuchen jedoch, sich die geleistete Sozialhilfe über den Elternunterhalt von den Kindern zurückzuholen. ... weiter lesen Quelle
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