16.01.2013 13:12 Uhr in Gesellschaft & Familie von NABU - Naturschutzbund Deutschland
NABU fordert rechtskonforme Änderung des Bundesjagdgesetzes
Kurzfassung: NABU fordert rechtskonforme Änderung des BundesjagdgesetzesBundesregierung umgeht Jagd-Grundrechtsurteil des Menschenrechts-GerichtshofsBerlin - Mit Blick auf die morgigen Bundestagsberatungen über ...
[NABU - Naturschutzbund Deutschland - 16.01.2013] NABU fordert rechtskonforme Änderung des Bundesjagdgesetzes
Bundesregierung umgeht Jagd-Grundrechtsurteil des Menschenrechts-Gerichtshofs
Berlin - Mit Blick auf die morgigen Bundestagsberatungen über die Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) hat der NABU scharfe Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012, wonach die Pflichtmitgliedschaft von Flächeneigentümern in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Das Urteil soll noch in dieser Legislaturperiode im BJagdG kurzfristig umgesetzt werden. "Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag würde das Urteil des EGMR völlig unvollständig umgesetzt. Wenn die Regierung an dem Vorschlag festhält, sind weitere Klagen von Flächeneigentümern zu erwarten, die die Jagd auf ihren eigenen Flächen verbieten bzw. einschränken wollen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen für die jagdliche Befriedigung ausschließlich ethische Gründe von natürlichen Personen gelten, wozu der Antragsteller eine Art "Gewissensprüfung" durchlaufen muss. Fachlich motivierte Ablehnungen der Jagd von juristischen Personen wie Stiftungen und Naturschutzverbänden würden dadurch kategorisch ausgeklammert. "Der NABU kauft regelmäßig Flächen, um beispielsweise Wasservogelparadiese zu gestalten. Wenn wir dort nicht selbst Jagdausübungsberechtigter sind, haben wir kaum Einfluss auf die Aktivitäten der Jäger. Das muss sich dringend ändern", forderte Tschimpke.
In Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wird derzeit intensiv an einer grundlegenden Novellierung der Landesjagdgesetze gearbeitet. Damit das Bundesjagdgesetz zukünftig weiter als jagdgesetzlicher Orientierungsrahmen für die Länder dienen kann, muss das BJagdG dringend grundlegend reformiert werden. Wichtige Erkenntnisse der Wildtierökologie und des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Jagdausübung müssen in den Novellierungsprozess mit einfließen.
Die Stellungnahme, sowie weitere Pressemitteilungen des NABU zur Änderung des Jagdgesetzes stehen auf der Internetseite www.NABU.de/jagd zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen: Stefan Adler, NABU-Waldreferent, Tel. 030-284984-1623, E-Mail: Stefan.Adler@NABU.de
Bundesregierung umgeht Jagd-Grundrechtsurteil des Menschenrechts-Gerichtshofs
Berlin - Mit Blick auf die morgigen Bundestagsberatungen über die Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) hat der NABU scharfe Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012, wonach die Pflichtmitgliedschaft von Flächeneigentümern in einer Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Das Urteil soll noch in dieser Legislaturperiode im BJagdG kurzfristig umgesetzt werden. "Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag würde das Urteil des EGMR völlig unvollständig umgesetzt. Wenn die Regierung an dem Vorschlag festhält, sind weitere Klagen von Flächeneigentümern zu erwarten, die die Jagd auf ihren eigenen Flächen verbieten bzw. einschränken wollen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen für die jagdliche Befriedigung ausschließlich ethische Gründe von natürlichen Personen gelten, wozu der Antragsteller eine Art "Gewissensprüfung" durchlaufen muss. Fachlich motivierte Ablehnungen der Jagd von juristischen Personen wie Stiftungen und Naturschutzverbänden würden dadurch kategorisch ausgeklammert. "Der NABU kauft regelmäßig Flächen, um beispielsweise Wasservogelparadiese zu gestalten. Wenn wir dort nicht selbst Jagdausübungsberechtigter sind, haben wir kaum Einfluss auf die Aktivitäten der Jäger. Das muss sich dringend ändern", forderte Tschimpke.
In Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wird derzeit intensiv an einer grundlegenden Novellierung der Landesjagdgesetze gearbeitet. Damit das Bundesjagdgesetz zukünftig weiter als jagdgesetzlicher Orientierungsrahmen für die Länder dienen kann, muss das BJagdG dringend grundlegend reformiert werden. Wichtige Erkenntnisse der Wildtierökologie und des Natur-, Arten- und Tierschutzes sowie die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an die Jagdausübung müssen in den Novellierungsprozess mit einfließen.
Die Stellungnahme, sowie weitere Pressemitteilungen des NABU zur Änderung des Jagdgesetzes stehen auf der Internetseite www.NABU.de/jagd zum Download zur Verfügung.
Für Rückfragen: Stefan Adler, NABU-Waldreferent, Tel. 030-284984-1623, E-Mail: Stefan.Adler@NABU.de
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