Apotheker melden 2010 mehr als 8.300 Arzneimittelrisiken

  • Pressemitteilung der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA), 28.02.2011
Pressemitteilung vom: 28.02.2011 von der Firma Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) aus Eschborn

Kurzfassung: Berlin/Eschborn - Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat im Jahr 2010 mehr als 8.300 Meldungen zu Arzneimittelrisiken von Apotheken erhalten und bearbeitet. Damit hat sich der bisherige Höchststand des Jahres 2009 von 7.400 ...

[Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) - 28.02.2011] Apotheker melden 2010 mehr als 8.300 Arzneimittelrisiken


Berlin/Eschborn - Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat im Jahr 2010 mehr als 8.300 Meldungen zu Arzneimittelrisiken von Apotheken erhalten und bearbeitet. Damit hat sich der bisherige Höchststand des Jahres 2009 von 7.400 Meldungen um weitere 12,5 Prozent erhöht. Bei 1.600 der 8.300 Meldungen hat das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) eine Laboranalyse vorgenommen. In fast 1.000 Fällen wurden außerdem die zuständigen Behörden eingeschaltet.

"Wir danken unseren Kollegen in den Apotheken für ihr großes Engagement", sagt AMK-Mitglied Dr. Andreas Kiefer. "Apotheker leisten damit einen Beitrag zum Schutz der Verbraucher. Meldungen von Qualitätsmängeln sowie Berichte zu unerwünschten Wirkungen und Missbrauchsverdachtsfällen gewährleisten und steigern die Sicherheit. Potentielle Gefahren für Patienten können schneller erkannt und abgewehrt werden."

Der Begriff "Arzneimittelrisiken" umfasst alles, was die Arzneimittelsicherheit und -unbedenklichkeit beeinträchtigen kann. Mit einem Anteil von 31,3 Prozent waren die Meldungen zu Unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen (UAW) und Missbrauchsverdachtsfällen im Jahr 2010 das am häufigsten gemeldete Risiko (2009: 29,3 Prozent). Knapp dahinter lagen Verpackungsfehler mit 29,7 Prozent (2009: 30,0 Prozent). Drittplatziert sind Galenische Mängel mit 18,2 Prozent im Jahr 2010 (2009: 19,7 Prozent). Weitere Rubriken sind Deklarationsfehler, Mechanische Defekte, Verwechslungen, Anfragen und Sonstige Mängel.

Gemäß der der Apothekenbetriebsordnung § 21 Absatz 3 sind Apotheken verpflichtet, bei Verdacht auf Qualitätsmängel unverzüglich ihre Überwachungsbehörde zu informieren. Die AMK erfasst diese Meldungen der Apotheken, untersucht die Arzneimittel und gibt die Informationen an die zuständigen Überwachungsbehörden, Hersteller und Apotheken weiter. Zur Meldung von Qualitätsmängeln steht den Apotheken der "Berichtsbogen über Verdachtsfälle auf Qualitätsmängel von Arzneimitteln" zur Verfügung. Für die Meldung von Unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen (UAW) existiert ein separater Berichtsbogen. Diese Formulare können auf der Homepage der AMK unter http://www.abda-amk.de zur Meldung von Arzneimittelrisiken nach Stufenplan (§ 62/63 AMG) heruntergeladen werden.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de und http://www.abda-amk.de


Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137, Fax: -133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
http://www.abda.de

Über Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA):
Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist die Spitzenorganisation der ca. 53.000 deutschen Apothekerinnen und Apotheker. Verbandsziel ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen dieses Heilberufes. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind die 17 Apothekerkammern und 17 Apothekervereine/-verbände. Die Apothekerkammern sind in der Bundesapothekerkammer, die Apothekervereine/-verbände im Deutschen Apothekerverband zusammengeschlossen.
Zur Förderung der Interessen ihrer Mitglieder vermittelt die ABDA einen intensiven Meinungsaustausch zwischen ihren 34 Mitgliedsorganisationen. Sie berät diese über alle Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens. In allen Angelegenheiten von bundesweiter Bedeutung verhandelt die ABDA mit den Institutionen (Behörden, Körperschaften, usw.), die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben. Außerdem steht die Spitzenorganisation in ständigem Kontakt zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands.
Die Zusammengehörigkeit aller deutschen Apothekerinnen und Apotheker zu wahren und zu pflegen, ist ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Bundesvereinigung.
Darüber hinaus übernimmt sie es, auf einheitliche Grundsätze für die Tätigkeit der Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken, Hochschulen, Industrie und Behörden ebenso hinzuwirken wie auf einheitliche Grundsätze für das Apothekenwesen und den Arzneimittelverkehr sowie für die Beziehungen der Apotheken zu den Trägern der Sozialversicherung.
Schließlich ist die Bundesvereinigung damit betraut, den jährlich stattfindenden Deutschen Apothekertag vorzubereiten und durchzuführen.
Für die Apotheker führt der Weg zur Senkung der Krankheitskosten über die Verbesserung der Arzneimitteltherapie und über eine intensivere pharmazeutische Betreuung. Dieser Weg bedeutet mehr Mitsprache aber auch mehr Verantwortung für die Apotheker. Ihre Vorstellungen davon, was sie in Zukunft für das deutsche Gesundheitswesen leisten werden, haben sie in einem Thesenpapier zusammengefaßt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Beratungskompetenz der Apotheker steht auch im Zentrum einer großen PR-Kampagne, mit der sie seit 1995 in die Offensive gehen. Die Botschaft der Kampagne lautet ganz klar: Als Berater in allen Arzneimittelfragen und als Dienstleister in Sachen Gesundheit sind Apothekerinnen und Apotheker unentbehrlich.

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