17.01.2013 14:21 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Parlament macht Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
Kurzfassung: Parlament macht Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer EinkommenEin wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs zum Abbau der kalten Progression wurde heute vom Bundestag bestätigt ...
[Bundesministerium der Finanzen (BMF) - 17.01.2013] Parlament macht Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs zum Abbau der kalten Progression wurde heute vom Bundestag bestätigt. Stimmt auch der Bundesrat zu, wird ab dem 1. Januar 2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.
Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen bedeutet dies eine gezielte Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zudem wird durch den Steuerprogressionsbericht, der dem Bundestag künftig alle zwei Jahre vorzulegen ist, systematisch und regelmäßig das Ziel, die kalte Progression konsequent zu bekämpfen, weiter verfolgt.
Die Anhebung des Grundfreibetrages führt zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer Senkung der Lohnsteuer. Zusammen mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet die Bundesregierung insbesondere kleinere und mittlere Einkommen.
Bei einem Jahresgehalt von 40.800 € wird z.B. ein Ehepaar mit zwei Kindern im Jahr 2013 um 198 € entlastet.
Das Vorhaben, die versteckten Steuererhöhungen umfassend und mit zeitgleicher Wirksamkeit auszugleichen, haben die von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen geführten Bundesländer blockiert. Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit oder Rechtfertigung. Der Bundestag hat mit großer Mehrheit entschieden, dass künftig alle zwei Jahre ein Bericht zur kalten Progression erstellt wird. Der Bericht wird Auskunft darüber geben, wie sich die kalte Progression auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt.
Das Thema bleibt dauerhaft auf der Agenda.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 2242-0
Telefax: 030 - 2242-3260
Mail: Poststelle@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfs zum Abbau der kalten Progression wurde heute vom Bundestag bestätigt. Stimmt auch der Bundesrat zu, wird ab dem 1. Januar 2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.
Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen bedeutet dies eine gezielte Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zudem wird durch den Steuerprogressionsbericht, der dem Bundestag künftig alle zwei Jahre vorzulegen ist, systematisch und regelmäßig das Ziel, die kalte Progression konsequent zu bekämpfen, weiter verfolgt.
Die Anhebung des Grundfreibetrages führt zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer Senkung der Lohnsteuer. Zusammen mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet die Bundesregierung insbesondere kleinere und mittlere Einkommen.
Bei einem Jahresgehalt von 40.800 € wird z.B. ein Ehepaar mit zwei Kindern im Jahr 2013 um 198 € entlastet.
Das Vorhaben, die versteckten Steuererhöhungen umfassend und mit zeitgleicher Wirksamkeit auszugleichen, haben die von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen geführten Bundesländer blockiert. Dafür gibt es keinerlei Notwendigkeit oder Rechtfertigung. Der Bundestag hat mit großer Mehrheit entschieden, dass künftig alle zwei Jahre ein Bericht zur kalten Progression erstellt wird. Der Bericht wird Auskunft darüber geben, wie sich die kalte Progression auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auswirkt.
Das Thema bleibt dauerhaft auf der Agenda.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 - 2242-0
Telefax: 030 - 2242-3260
Mail: Poststelle@bmf.bund.de
URL: http://www.bundesfinanzministerium.de/
Weitere Informationen
Bundesministerium der Finanzen (BMF),
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: 030 - 2242-0; http://www.bundesfinanzministerium.de/
, 10117 Berlin , Deutschland
Tel.: 030 - 2242-0; http://www.bundesfinanzministerium.de/
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
29.06.2015 Für Pina Bausch zum 75. Geburtstag
13.05.2015 20-Euro-Gedenkmünze 'Rotkäppchen'
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
10117 Berlin
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
10117 Berlin
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-der-finanzen-bmf-pressefach.html
Die Pressemeldung "Parlament macht Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Parlament macht Weg frei für steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen" ist Bundesministerium der Finanzen (BMF), vertreten durch .