Wahlpflicht statt Wahlrecht? Oder lieber gleich die NEIN!-Idee?
Wahlpflicht ein IrrwegKurzfassung: Wähler per Gesetz zum Wählen zu zwingen, ändert nichts an Politikverdrossenheit. Doch die NEIN!-Idee zu wählen, zwingt die etablierten Parteien zu konstruktiver Politik.
[NEIN!-Idee - 17.01.2013] Alle, die eine Wahlpflicht durchgesetzt haben, wurden enttäuscht. [1] Wirksamer ist, der www.NEIN-Idee.de zu Mandaten zu verhelfen. So entstehen keine üblichen Scheingefechte, sondern wirkliche innerparlamentarische Oppositionen, die diesen Namen auch verdienen. Die NEIN!-Idee ist gegen eine Wahlpflicht, weil sie die Persönlichkeitsrechte und Freiheitsrechte der Menschen weiter einschränkt. Die aktuellen Gedankenspiele des FDP-Landtagsabgeordneten und Vizepräsidenten des Landtags von Hessen, Heinrich Heidel, dürfen genauso als wahltaktische Manöver angesehen werden wie 2006 die Äußerungen des FDP-Landtagsabgeordneten und Wirtschaftsministers von Hessen, Florian Rentsch. Solche Äußerungen geraten schnell zu einem Eigentor, wenn Wahlberechtigte erkennen, dass sie für blöd gehalten werden. Die bewährten Methoden abgestreifter deutscher Diktaturen werden von denen durchschaut, die mit NEIN! abstimmen. Die naive Ergebenheit, jedem neuen Wahnsinn per Wahl zuzustimmen, lässt nach. Sobald jemand selbst von einem Übel betroffen ist, erkennt er die Folgen seiner Wahlentscheidung. Das Spiel 'Guter Bube, Böser Bube' wird durchschaut.
Die Leserkommentare bei hr-online [2] beleuchten sehr gut, warum die Unterstützer der NEIN!-Idee richtig liegen und nicht nur den Finger in die Wunde der geringen Wahlbeteiligung legen. Es hilft auch nicht, ein vermeintlich kleineres Übel zu wählen, solange solche Parteien die derzeit destruktive Politik auf Kosten des deutschen Volkes im Allgemeinen und zugunsten ausgesuchter Eliten im Besonderen akzeptieren. Der Bundesrepublik Deutschland ist keineswegs geholfen, ein Heer von Berufspolitikern komplett staatlich zu finanzieren und politische Parteien teilweise staatlich zu finanzieren, die abseits von Sachverstand lediglich Schulden aufnehmen und Steuern kassieren, um Steuervorteile zu gewähren und Subventionen zu verschenken. Nur wenige Mandatsträger wissen überhaupt von der Exponentialfunktion, welche den Zinseszins zu einem Werkzeug schleichender Enteignung gemacht hat. Die Wahlgeschenke nach dem Gießkannenprinzip retten nicht einmal von Wahl zu Wahl, sondern machen die Beteiligten unglaubwürdig, auch wenn vier Wochen nach den Wahlen alles wieder vergessen ist. Wahlen sind keineswegs ein Volksfest zur Volksbelustigung, sondern Ausdruck eines Wählerwillens, der zu achten ist. Derzeit wird er aber regelmässig missachtet. Und die darunter leiden, müssen auch noch die finanziellen Folgen tragen. Die derzeitige Überschuldung von Behörden ist nur durch die Enteignung derer möglich, die noch etwas haben. Betroffen sind beispielsweise alle staatlich Alimentierten, alle Sparer und alle Grundstückbesitzer. Die Enteignungen werden kommen, sie sind bereits gründlich vorbereitet.
Warum gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde?
Die Diskussion um Wahlpflicht oder Wahlrecht lässt außer acht, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten, diese automatisch verlieren. Stattdessen werden die Stimmen anteilmäßig auf die Parteien verteilt, die von mehr als fünf Prozent der Wahlberechtigten gewählt wurden. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun, das ist ein diktatorisches Wahren von Pfründen zugunsten der etablierten Parteien. Nur anerkannte nationale Minderheiten wie Die Friesen, die Lausitzer Allianz und der Südschleswigsche Wählerverband sind von dieser Sperrklausel ausgenommen. Die Begriffe 'Aussperren' und 'Freiheit' sind einander entgegengesetzt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt es im Kommunalwahlrecht keine Sperrklauseln mehr: 'Am 13. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und Linken stattgegeben und die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen als verfassungswidrig erklärt, da sie die Chancengleichheit kleinerer Parteien verletze. Nach der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in Schleswig-Holstein im Jahr 1995 seien für diese Wahl keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Außerdem würden die Erfahrungen in anderen Bundesländern ohne diese Hürde zeigen, dass die Kommunen dennoch funktionsfähig seien. Am 11. April 2008 wurde auch in Thüringen die Fünf-Prozent-Hürde für rechtswidrig erklärt.' [3] Es kommt daher auf jeden einzelnen Menschen an, der solche Zusammenhänge realisiert und sich für die NEIN!-Idee Deutschland engagiert. Die meisten Landesverbände sind noch nicht gegründet. Es braucht nur drei Personen, um diesen Startpunkt zu setzen. Hinweise hierzu gibt es auf www.NEIN-Idee.de in aller Ausführlichkeit nachzulesen.
Quellen:
[1] www.heise.de/tp/blogs/8/153545
[2] www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?key=standard_document_47232355
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Fünf-Prozent-Hürde_in_Deutschland
Die Leserkommentare bei hr-online [2] beleuchten sehr gut, warum die Unterstützer der NEIN!-Idee richtig liegen und nicht nur den Finger in die Wunde der geringen Wahlbeteiligung legen. Es hilft auch nicht, ein vermeintlich kleineres Übel zu wählen, solange solche Parteien die derzeit destruktive Politik auf Kosten des deutschen Volkes im Allgemeinen und zugunsten ausgesuchter Eliten im Besonderen akzeptieren. Der Bundesrepublik Deutschland ist keineswegs geholfen, ein Heer von Berufspolitikern komplett staatlich zu finanzieren und politische Parteien teilweise staatlich zu finanzieren, die abseits von Sachverstand lediglich Schulden aufnehmen und Steuern kassieren, um Steuervorteile zu gewähren und Subventionen zu verschenken. Nur wenige Mandatsträger wissen überhaupt von der Exponentialfunktion, welche den Zinseszins zu einem Werkzeug schleichender Enteignung gemacht hat. Die Wahlgeschenke nach dem Gießkannenprinzip retten nicht einmal von Wahl zu Wahl, sondern machen die Beteiligten unglaubwürdig, auch wenn vier Wochen nach den Wahlen alles wieder vergessen ist. Wahlen sind keineswegs ein Volksfest zur Volksbelustigung, sondern Ausdruck eines Wählerwillens, der zu achten ist. Derzeit wird er aber regelmässig missachtet. Und die darunter leiden, müssen auch noch die finanziellen Folgen tragen. Die derzeitige Überschuldung von Behörden ist nur durch die Enteignung derer möglich, die noch etwas haben. Betroffen sind beispielsweise alle staatlich Alimentierten, alle Sparer und alle Grundstückbesitzer. Die Enteignungen werden kommen, sie sind bereits gründlich vorbereitet.
Warum gibt es eine Fünf-Prozent-Hürde?
Die Diskussion um Wahlpflicht oder Wahlrecht lässt außer acht, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten, diese automatisch verlieren. Stattdessen werden die Stimmen anteilmäßig auf die Parteien verteilt, die von mehr als fünf Prozent der Wahlberechtigten gewählt wurden. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun, das ist ein diktatorisches Wahren von Pfründen zugunsten der etablierten Parteien. Nur anerkannte nationale Minderheiten wie Die Friesen, die Lausitzer Allianz und der Südschleswigsche Wählerverband sind von dieser Sperrklausel ausgenommen. Die Begriffe 'Aussperren' und 'Freiheit' sind einander entgegengesetzt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt es im Kommunalwahlrecht keine Sperrklauseln mehr: 'Am 13. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht einer Klage der schleswig-holsteinischen Grünen und Linken stattgegeben und die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen als verfassungswidrig erklärt, da sie die Chancengleichheit kleinerer Parteien verletze. Nach der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten in Schleswig-Holstein im Jahr 1995 seien für diese Wahl keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Außerdem würden die Erfahrungen in anderen Bundesländern ohne diese Hürde zeigen, dass die Kommunen dennoch funktionsfähig seien. Am 11. April 2008 wurde auch in Thüringen die Fünf-Prozent-Hürde für rechtswidrig erklärt.' [3] Es kommt daher auf jeden einzelnen Menschen an, der solche Zusammenhänge realisiert und sich für die NEIN!-Idee Deutschland engagiert. Die meisten Landesverbände sind noch nicht gegründet. Es braucht nur drei Personen, um diesen Startpunkt zu setzen. Hinweise hierzu gibt es auf www.NEIN-Idee.de in aller Ausführlichkeit nachzulesen.
Quellen:
[1] www.heise.de/tp/blogs/8/153545
[2] www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?key=standard_document_47232355
[3] http://de.wikipedia.org/wiki/Fünf-Prozent-Hürde_in_Deutschland
Weitere Informationen
NEIN!-Idee, Herr Michael König
Teichstr. 1a, 21698 Harsefeld, Deutschland
Tel.: 04164 50 9724; http://www.NEIN-Idee.de
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Autor der Pressemeldung "Wahlpflicht statt Wahlrecht? Oder lieber gleich die NEIN!-Idee?" ist NEIN!-Idee, vertreten durch Michael König.