18.01.2013 08:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Das Gericht bezog sich dabei auf die Designaspekte einer Bildschirmmaske im Beriech von Software.
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Autor der Pressemeldung "OLG Karlsruhe hat den urheberechtlichen Schutz von Bildschirmmasken wohl verneint" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.