18.01.2013 08:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Den Kunden eines der marktführenden Geld- und Transportunternehmens steht nach Ansicht des Bundesgerichtshofes wohl kein Schadensersatzanspruch zu.
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Autor der Pressemeldung "Kein Schadensersatzanspruch auf Leistungen aus einer Transportversicherung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.