Betreuungs- und Pflegegesetz - GRÜNE: Mangelhaften Entwurf zurückziehen

  • Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 28.02.2011
Pressemitteilung vom: 28.02.2011 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden

Kurzfassung: Betreuungs- und Pflegegesetz - GRÜNE: Mangelhaften Entwurf zurückziehen "Erhebliche Mängel" sieht die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Entwurf von CDU und FDP für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz. DIE GRÜNEN fordern ...

[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 28.02.2011] Betreuungs- und Pflegegesetz - GRÜNE: Mangelhaften Entwurf zurückziehen


"Erhebliche Mängel" sieht die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Entwurf von CDU und FDP für ein Hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz. DIE GRÜNEN fordern CDU- und FDP-Mehrheitsfraktionen auf, den Entwurf zurückziehen und umfassend zu überarbeiten.

"Es gibt erstaunliche Diskrepanzen zwischen Gesetzestext und Begründung. Ältere Menschen, die nicht pflegebedürftig sind und keine Behinderung haben, fallen vollständig aus dem Schutzbereich des Gesetzes. Die klassischen Altenheime werden also künftig nicht mehr der Heimaufsicht unterfallen. In den Geltungsbereich des Gesetzes werden zudem nur Pflegeeinrichtungen und ambulante Hilfen einbezogen. So fallen auch die Einrichtungen der Behindertenhilfe, Rehabilitationseinrichtungen, heilpädagogische Einrichtungen etc. aus der Heimaufsicht. Das würde bedeuten, dass ein erheblicher Anteil stationärer Einrichtungen künftig ohne Aufsicht und Kontrolle betrieben werden könnte. Viele schutzbedürftige Menschen blieben ohne den Schutz des Gesetzes. Das ist nicht akzeptabel" kritisiert der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Jürgens.

"Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste werden zwar in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen, allerdings ist eine Überwachung dieser Dienste durch die zuständige Behörde im Gesetz gar nicht vorgesehen. Noch nicht einmal anlassbezogene Prüfungen im Falle von Beschwerden sollen möglich sein. Hier wird ein Schutz durch das Gesetz vorgegaukelt, der in der Praxis völlig wertlos ist", so Jürgens.


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Pressesprecherin: Elke Cezanne

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