Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege 2011 um 2,9 % gestiegen

Kurzfassung: Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege 2011 um 2,9 % gestiegenIm Jahr 2011 erhielten in Deutschland rund 423 000 Menschen Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( ...
[Statistisches Bundesamt - 21.01.2013] Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege 2011 um 2,9 % gestiegen

Im Jahr 2011 erhielten in Deutschland rund 423 000 Menschen Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe").
Gegenüber 2010 stieg die Zahl der Empfänger um 2,9 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, gaben die Träger der Sozialhilfe 2011 netto rund 3,1 Milliarden Euro für diese Leistungen aus, 4,6 % mehr als im Vorjahr.
Die Hilfe zur Pflege wird Bedürftigen gewährt, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind. Sie wird lediglich geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderer Seite - wie beispielsweise der Pflegeversicherung - erhält.
Je 1 000 Einwohner waren im Jahr 2011 in Deutschland durchschnittlich rund 7 Frauen und rund 4 Männer auf Hilfe zur Pflege angewiesen. Zwei Drittel (66 %) der Hilfeempfänger waren Frauen. Diese waren mit 79 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als die männlichen Leistungsbezieher mit 68 Jahren.
Rund drei Viertel (72 %) der Leistungsbezieher insgesamt nahmen 2011 die Hilfe zur Pflege ausschließlich in Einrichtungen in Anspruch, sie waren fast alle (99 %) auf vollstationäre Pflege angewiesen. Rund 27 % wurde die Hilfe ausschließlich außerhalb von Einrichtungen gewährt. Die übrigen Berechtigten (1 %) bezogen Leistungen der Hilfe zur Pflege sowohl in als auch außerhalb von Einrichtungen.
Methodischer Hinweis:
Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerzahlen im Berichtsjahr. Nachgewiesen werden alle Personen, die während des jeweiligen Berichtsjahrs mindestens einmal Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII erhalten haben. Bei einer Unterbrechung der Hilfe um mehr als acht Wochen ist der Fall abzuschließen. Mehrfachzählungen sind möglich, wenn derselbe Hilfeempfänger nach einer solchen Unterbrechung wiederum eine Leistung erhält und folglich erneut erfasst wird. Daneben werden auch Angaben zum 31.12. des Berichtsjahrs erhoben. Die Stichtagszahlen sind somit kleiner als die auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Daten.
Am 31.12.2011 bezogen in Deutschland 330 400 Personen Hilfe zur Pflege.

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