Kugelbruch nach Einsatz einer zementfreien Hüft-Totalendoprothese, LG Essen, Az. 3 O 387/10
Landgericht Essen - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:Kurzfassung: Der Kläger erhielt im Jahre 2004 eine Hüftprothese. In 2008 erlitt er einen Kugelbruch, der auf ein Implantatsversagen zurückzuführen war. Ihm mußte daraufhin ein zementierter Spectronschaft sowie eine Müller-PE-Pfanne implantiert werden.
[Ciper & Coll. - 21.01.2013] Landgericht Essen - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Kugelbruch nach Einsatz einer zementfreien Hüft-Totalendoprothese, LG Essen, Az. 3 O 387/10
Chronologie:
Der Kläger erhielt im Jahre 2004 eine Hüftprothese. In 2008 erlitt er einen Kugelbruch, der auf ein Implantatsversagen zurückzuführen war. Ihm mußte daraufhin ein zementierter Spectronschaft sowie eine Müller-PE-Pfanne implantiert werden.
Verfahren:
Das Gericht hatte die Begutachtung des Vorfalles durch die Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung avisiert, den Parteien aufgrund der Höhe der zu erwartenden Gutachterkosten und des Umfanges der Beweisaufnahme aber vorgeschlagen, sich gütlich zu einigen, worauf diese sich einliessen. Danach erhält der Kläger eine pauschale Entschädigung im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Es handelt sich vorliegend um einen Fall der Medizinproduktehaftung. Danach sind Hersteller für die Fehlerfreiheit ihrer Produkte grundsätzlich verantwortlich. Für Schlagzeilen sorgte in jüngerer Vergangenheit der so genannte PIP-Skandal, bei dem ein französischer Brustimplantatshersteller Billigsilikon verwandte, das im Zweifel zu hohen Gesundheitsschäden führen kann. RA Dr. Dirk C. Ciper LLM begrüsst in der vorliegenden Sache den erfreulichen Vergleichsabschluß zur Vermeidung eines womöglich langjährigen Gerichtsprozesses.
Kugelbruch nach Einsatz einer zementfreien Hüft-Totalendoprothese, LG Essen, Az. 3 O 387/10
Chronologie:
Der Kläger erhielt im Jahre 2004 eine Hüftprothese. In 2008 erlitt er einen Kugelbruch, der auf ein Implantatsversagen zurückzuführen war. Ihm mußte daraufhin ein zementierter Spectronschaft sowie eine Müller-PE-Pfanne implantiert werden.
Verfahren:
Das Gericht hatte die Begutachtung des Vorfalles durch die Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung avisiert, den Parteien aufgrund der Höhe der zu erwartenden Gutachterkosten und des Umfanges der Beweisaufnahme aber vorgeschlagen, sich gütlich zu einigen, worauf diese sich einliessen. Danach erhält der Kläger eine pauschale Entschädigung im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen:
Es handelt sich vorliegend um einen Fall der Medizinproduktehaftung. Danach sind Hersteller für die Fehlerfreiheit ihrer Produkte grundsätzlich verantwortlich. Für Schlagzeilen sorgte in jüngerer Vergangenheit der so genannte PIP-Skandal, bei dem ein französischer Brustimplantatshersteller Billigsilikon verwandte, das im Zweifel zu hohen Gesundheitsschäden führen kann. RA Dr. Dirk C. Ciper LLM begrüsst in der vorliegenden Sache den erfreulichen Vergleichsabschluß zur Vermeidung eines womöglich langjährigen Gerichtsprozesses.
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Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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