22.01.2013 08:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs soll eine AGB-Klausel, wonach die Abschluss- und Vertriebskosten bei Altersvorsorgeverträgen auf die ersten Jahre der Laufzeit verteilt werden, wohl zulässig sein.
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Autor der Pressemeldung "BGH zu AGB in Altersvorsorgevertrag" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.