22.01.2013 08:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Mit Urteil vom 24.04.2012 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Anleger aufgrund von Prognosefehlern im Prospekt unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen können.
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Die Pressemeldung "Anlegern können wegen falscher Voraussagen im Prospekt Schadensersatzansprüche zustehen" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Anlegern können wegen falscher Voraussagen im Prospekt Schadensersatzansprüche zustehen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.