23.01.2013 08:53 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Bundesgerichtshof soll mit Beschluss vom 13.01.2013 (Az.: III ZR 282/11) die Zuständigkeit deutscher Zivilgerichte für Klagen gegen eine US-amerikanische Ratingagentur bejaht haben.
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Autor der Pressemeldung "Klage gegen US-Ratingagenturen wohl vor deutschen Zivilgerichten möglich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.