23.01.2013 08:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ergänzungen auf der Kopie eines Originaltestaments bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift. Fehlt die Unterschrift des Erblassers unter den Ergänzungen, liegt keine formwirksame letztwillige Verfügung vor.
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Autor der Pressemeldung "Änderung eines Testaments" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.