Hüft- oder Kniegelenksarthrosen sind häufigster Behandlungsgrund in der Reha

Kurzfassung: Hüft- oder Kniegelenksarthrosen sind häufigster Behandlungsgrund in der RehaWIESBADEN - Im Jahr 2011 war eine Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks die häufigste Diagnose, die zu einem vollstationä ...
[Statistisches Bundesamt - 23.01.2013] Hüft- oder Kniegelenksarthrosen sind häufigster Behandlungsgrund in der Reha

WIESBADEN - Im Jahr 2011 war eine Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks die häufigste Diagnose, die zu einem vollstationären Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung führte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden aus diesem Grund rund 216 000 Patientinnen und Patienten in Einrichtungen mit mehr als 100 Betten behandelt. Dies entspricht einem Anteil von circa 13 % an den insgesamt 1,6 Millionen Patientinnen und Patienten.
Das Durchschnittsalter der Patienten mit der Diagnose Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks lag bei gut 68 Jahren. 62 % waren zwischen 65 und 84 Jahren alt, 33 % zwischen 45 und 64 Jahren. Aber auch bei den Hochbetagten mit über 85 Jahren wurden noch 5 800 Patientinnen und Patienten (3 %) aus diesem Grund in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt.
In den Altersklassen unter 45 Jahren spielte diese Diagnose keine große Rolle. Bei den 15 bis 44-Jährigen waren psychische Erkrankungen die häufigsten Diagnosen, die zu einem Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung führten (38 %).
Bei den unter 15-Jährigen war Asthma der häufigste Behandlungsanlass, fast 11 000 Patientinnen und Patienten (13 %) wurden deshalb behandelt. Eine ebenfalls große Rolle in dieser Altersgruppe spielte Adipositas (Fettsucht). Sie war bei fast 6 000 Patienten der Grund für einen stationären Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung.
Insgesamt wurden in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit über 100 Betten 1,6 Millionen Patienten behandelt. Davon waren rund 750 000 Männer und 870 000 Frauen. Die durchschnittliche Verweildauer in diesen Einrichtungen betrug 25 Tage und damit vier Tage mehr als die Standardverordnung von drei Wochen.

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