24.01.2013 08:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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In einem kürzlich veröffentlichten Urteil stellt der BGH klar, dass eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs führt.
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Autor der Pressemeldung "Missbräuchliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.