25.01.2013 08:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Urheberrecht an Bauwerken
Urheberrecht an BauwerkenKurzfassung: In der Vergangenheit hat sich das Problem des " Urheberrechts" bei Bauwerken in der Presse einen Namen gemacht.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 25.01.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals debattieren Bauherren und Architekten über Bauwerke, die nicht nur international relevant, sondern auch optisch außergewöhnlich sind. Hier stellt sich nun die Frage, ob neben großen Bauten auch kleinen Gebäuden ein urheberrechtlicher Schutz zu Teil werden kann. Die Antwort dieser Frage findet sich in dem Attribut "Werk der Baukunst". Denn diese Eigenschaft ist essentiell, damit ein Bauwerk Urheberschutz genießen kann. Es genüge nicht, dass ein Bauwerk architektonisch modern und visuell ansehnlich sei, vielmehr müsse es über spezielle architektonische Merkmale und Elemente verfügen. Zudem müsse eine deutliche Abhebung von den typischen Bauwerken sichtbar sein.
Diese Klassifikation führt oftmals zu Streitigkeiten, denn das Urheberrecht an einem Bauwerk kann dessen Eigentümer in seiner Handlungsfreiheit möglicherweise beschränken. Vielleicht wird gerade deswegen dieses Attribut äußerst selten vergeben. Die verantwortlichen Architekten sind oftmals nicht gewillt, von ihren urheberrechtlich geschützten Bauplänen abzuweichen und Veränderungen durch die jeweiligen Eigentümer der Bauwerke zuzulassen. Bei Nicht-Kooperation durch den Eigentümer können Baustopp und Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Tritt der Fall ein, dass ein Bauwerk als Baukunst anerkannt wird, verfügt der zuständige Architekt über ein Urheberrecht. Dieses kann gegebenenfalls sogar über Jahre nach dessen Tod gelten. Konkret bedeutet das, dass sogar die Erben des Architekten sich auf das jeweilige Urheberrecht berufen können.
In jedem Fall sollte sich der Inhaber des Urheberrechts von einem sachkundigen Anwalt beraten lassen. Denn das Baurecht erweist sich als ein komplexes Rechtsgebiet. Im Baurecht sind die betreffenden Normen in unterschiedlichen Gesetzen aufzufinden. Zudem ist die Abgrenzung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht schwierig. Für Laien ist es jedenfalls kaum möglich, Fallgestaltungen entsprechend korrekt einzuordnen.
Neben der Überprüfung der rechtlichen Lage wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob das Urheberrecht beeinträchtigt wird und gegen wen Ihnen mögliche Ansprüche zustehen.
http://www.grprainer.com/Baurecht.html
Diese Klassifikation führt oftmals zu Streitigkeiten, denn das Urheberrecht an einem Bauwerk kann dessen Eigentümer in seiner Handlungsfreiheit möglicherweise beschränken. Vielleicht wird gerade deswegen dieses Attribut äußerst selten vergeben. Die verantwortlichen Architekten sind oftmals nicht gewillt, von ihren urheberrechtlich geschützten Bauplänen abzuweichen und Veränderungen durch die jeweiligen Eigentümer der Bauwerke zuzulassen. Bei Nicht-Kooperation durch den Eigentümer können Baustopp und Schadenersatzansprüche die Folge sein.
Tritt der Fall ein, dass ein Bauwerk als Baukunst anerkannt wird, verfügt der zuständige Architekt über ein Urheberrecht. Dieses kann gegebenenfalls sogar über Jahre nach dessen Tod gelten. Konkret bedeutet das, dass sogar die Erben des Architekten sich auf das jeweilige Urheberrecht berufen können.
In jedem Fall sollte sich der Inhaber des Urheberrechts von einem sachkundigen Anwalt beraten lassen. Denn das Baurecht erweist sich als ein komplexes Rechtsgebiet. Im Baurecht sind die betreffenden Normen in unterschiedlichen Gesetzen aufzufinden. Zudem ist die Abgrenzung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht schwierig. Für Laien ist es jedenfalls kaum möglich, Fallgestaltungen entsprechend korrekt einzuordnen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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