25.01.2013 11:34 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Wasserversorgung darf nicht zum Spekulationsobjekt werden
Kurzfassung: Wasserversorgung darf nicht zum Spekulationsobjekt werdenKlare Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen GüternDer EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am Donner ...
[CDU/CSU-Fraktion - 25.01.2013] Wasserversorgung darf nicht zum Spekulationsobjekt werden
Klare Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern
Der EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am Donnerstagabend einen Entwurf für eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe angenommen. Dazu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, und die Beauftragte für Verbraucherschutz, Mechthild Heil:
"In den letzten Monaten hat der seit nunmehr gut einem Jahr vorliegende Vorschlag der Kommission über die Vergabe von Konzessionen die Gemüter erhitzt. Der Vorschlag sieht vor, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Die Kommunen könnten dann nicht mehr frei entscheiden, wie sie die öffentliche Wasserversorgung vor Ort organisieren.
Es besteht zu Recht die Befürchtung, dass nach einer Privatisierung nur noch die Erzielung von möglichst hohen Renditen im Vordergrund steht. In der Folge könnte die bisher hohe Qualität der Wasserversorgung leiden, weil möglicherweise notwendige Investitionen in die Infrastruktur, also das Leitungsnetz, aus reinem Gewinnstreben unterbleiben.
Diverse unrühmliche Beispiele fehlgeschlagener Privatisierungen im In- und Ausland legen den Schluss nahe, dass private Unternehmen nicht immer wirtschaftlicher arbeiten als die öffentliche Hand, wenn sie gleichzeitig das Gemeinwohl im Blick behalten sollen, wie dies bei dem ‚Lebensmittel Nummer 1, dem Wasser, zwingend notwendig ist.
So kam es beispielsweise in Berlin nach der Privatisierung der Wasserversorgung vor 13 Jahren zu erheblichen Preissteigerungen, die schließlich Ende 2012 zu dem Beschluss des Berliner Senats führten, den Anteil eines privaten Versorgers wieder zurückzukaufen.
Aus verbraucherpolitischer Sicht muss in der Richtlinie zur Konzessionsvergabe klar geregelt sein, dass die Kommunen die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern weiterhin in alleiniger Verantwortung durchführen können.
Das Vertrauen in die sichere Bereitstellung von sauberem und gesundheitlich in allen Belangen einwandfreiem Wasser ist ein hohes Gut, das wir nicht ohne Not gefährden dürfen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte die Wasserversorgung daher aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zum Spekulationsobjekt werden."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Klare Regelungen zur Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern
Der EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am Donnerstagabend einen Entwurf für eine Richtlinie zur Konzessionsvergabe angenommen. Dazu erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, und die Beauftragte für Verbraucherschutz, Mechthild Heil:
"In den letzten Monaten hat der seit nunmehr gut einem Jahr vorliegende Vorschlag der Kommission über die Vergabe von Konzessionen die Gemüter erhitzt. Der Vorschlag sieht vor, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche Regelungen zu schaffen. Die Kommunen könnten dann nicht mehr frei entscheiden, wie sie die öffentliche Wasserversorgung vor Ort organisieren.
Es besteht zu Recht die Befürchtung, dass nach einer Privatisierung nur noch die Erzielung von möglichst hohen Renditen im Vordergrund steht. In der Folge könnte die bisher hohe Qualität der Wasserversorgung leiden, weil möglicherweise notwendige Investitionen in die Infrastruktur, also das Leitungsnetz, aus reinem Gewinnstreben unterbleiben.
Diverse unrühmliche Beispiele fehlgeschlagener Privatisierungen im In- und Ausland legen den Schluss nahe, dass private Unternehmen nicht immer wirtschaftlicher arbeiten als die öffentliche Hand, wenn sie gleichzeitig das Gemeinwohl im Blick behalten sollen, wie dies bei dem ‚Lebensmittel Nummer 1, dem Wasser, zwingend notwendig ist.
So kam es beispielsweise in Berlin nach der Privatisierung der Wasserversorgung vor 13 Jahren zu erheblichen Preissteigerungen, die schließlich Ende 2012 zu dem Beschluss des Berliner Senats führten, den Anteil eines privaten Versorgers wieder zurückzukaufen.
Aus verbraucherpolitischer Sicht muss in der Richtlinie zur Konzessionsvergabe klar geregelt sein, dass die Kommunen die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern weiterhin in alleiniger Verantwortung durchführen können.
Das Vertrauen in die sichere Bereitstellung von sauberem und gesundheitlich in allen Belangen einwandfreiem Wasser ist ein hohes Gut, das wir nicht ohne Not gefährden dürfen. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollte die Wasserversorgung daher aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zum Spekulationsobjekt werden."
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