25.01.2013 12:51 Uhr in Gesellschaft & Familie von CDU/CSU-Fraktion
Untätigkeit des Bundesrats bei der Reform des Wettbewerbsrechts geht zulasten der Verbraucher und stärkt Monopolinteressen
Kurzfassung: Untätigkeit des Bundesrats bei der Reform des Wettbewerbsrechts geht zulasten der Verbraucher und stärkt MonopolinteressenPreissteigerung bei Benzin und Strom drohtDas Vermittlungsverfahren zur Nove ...
[CDU/CSU-Fraktion - 25.01.2013] Untätigkeit des Bundesrats bei der Reform des Wettbewerbsrechts geht zulasten der Verbraucher und stärkt Monopolinteressen
Preissteigerung bei Benzin und Strom droht
Das Vermittlungsverfahren zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verzögert sich weiter. Damit können wichtige Vorschriften zum Schutze der Verbraucher vor allem bei den Energiepreisen nicht in Kraft treten. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Michael Fuchs:
"Die Untätigkeit des rot-grün dominierten Bundesrates droht die Sprit- und Strompreise in die Höhe zu treiben. Die Länderkammer darf ihre Differenzen nicht auf dem Rücken der Verbraucher austragen.
Wegen dieser Verzögerung ist zum Beispiel die Regelung immer noch nicht in Kraft, mit der den großen Mineralölkonzernen untersagt wird, das Benzin an freie Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben, als sie selbst an ihren eigenen Tankstellen verlangen.
Außerdem wurde die Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter nicht verlängert. Sie lief damit Ende 2012 aus und wurde wegen der Untätigkeit des Bundesrates bisher nicht verlängert.
Die neuen Regelungen müssen schleunigst in Kraft treten. Jede weitere Verzögerung schadet den Bürgern und ist nicht zu verantworten."
Hintergrund:
Der Bundestag hat die GWB-Novelle am 18. Oktober 2012 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Die Novelle enthält Regelungen zur Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs.
Hierzu gehört die Verlängerung des am 31. Dezember 2012 ausgelaufenen Verbots der sogenannten Preis-Kosten-Schere. Mit dieser Regelung wird beispielsweise den großen Mineralölkonzernen untersagt, das Benzin an freie Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben, als sie selbst an ihren eigenen Tankstellen verlangen. Dies stärkt die Position der kleinen und mittleren Tankstellenbetreiber. Laut der Sektoruntersuchung Kraftstoffe des Bundeskartellamtes besteht nach wie vor die Gefahr, dass die großen Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern.
Die Novelle stellt weiter sicher, dass die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter um weitere 5 Jahre, bis zum 31. Dezember 2017, verlängert wird. Dies ist dringend erforderlich, da im Energiebereich immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht.
Neben diesen beiden Vorschriften mit unmittelbarem Einfluss auf die Verbraucherpreise enthält die GWB-Novelle eine Reihe weiterer Regelungen zur Stärkung des wettwettbewerbsrechtlichen Rahmens in Deutschland.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Preissteigerung bei Benzin und Strom droht
Das Vermittlungsverfahren zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verzögert sich weiter. Damit können wichtige Vorschriften zum Schutze der Verbraucher vor allem bei den Energiepreisen nicht in Kraft treten. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Michael Fuchs:
"Die Untätigkeit des rot-grün dominierten Bundesrates droht die Sprit- und Strompreise in die Höhe zu treiben. Die Länderkammer darf ihre Differenzen nicht auf dem Rücken der Verbraucher austragen.
Wegen dieser Verzögerung ist zum Beispiel die Regelung immer noch nicht in Kraft, mit der den großen Mineralölkonzernen untersagt wird, das Benzin an freie Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben, als sie selbst an ihren eigenen Tankstellen verlangen.
Außerdem wurde die Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter nicht verlängert. Sie lief damit Ende 2012 aus und wurde wegen der Untätigkeit des Bundesrates bisher nicht verlängert.
Die neuen Regelungen müssen schleunigst in Kraft treten. Jede weitere Verzögerung schadet den Bürgern und ist nicht zu verantworten."
Hintergrund:
Der Bundestag hat die GWB-Novelle am 18. Oktober 2012 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Die Novelle enthält Regelungen zur Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs.
Hierzu gehört die Verlängerung des am 31. Dezember 2012 ausgelaufenen Verbots der sogenannten Preis-Kosten-Schere. Mit dieser Regelung wird beispielsweise den großen Mineralölkonzernen untersagt, das Benzin an freie Tankstellen zu einem höheren Preis abzugeben, als sie selbst an ihren eigenen Tankstellen verlangen. Dies stärkt die Position der kleinen und mittleren Tankstellenbetreiber. Laut der Sektoruntersuchung Kraftstoffe des Bundeskartellamtes besteht nach wie vor die Gefahr, dass die großen Mineralölkonzerne kleine und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb behindern.
Die Novelle stellt weiter sicher, dass die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter um weitere 5 Jahre, bis zum 31. Dezember 2017, verlängert wird. Dies ist dringend erforderlich, da im Energiebereich immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht.
Neben diesen beiden Vorschriften mit unmittelbarem Einfluss auf die Verbraucherpreise enthält die GWB-Novelle eine Reihe weiterer Regelungen zur Stärkung des wettwettbewerbsrechtlichen Rahmens in Deutschland.
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