Patientengesetz unzureichend - Rechte der Geschädigten müssen verbessert werden
Hilfsfonds für medizingeschädigte Patienten von der Anwaltschaft gefordertKurzfassung: Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler - bundesweit,
fordern die Politik auf, das Patientengesetz um einen Hilfsfonds für Härtefälle zu erweitern
fordern die Politik auf, das Patientengesetz um einen Hilfsfonds für Härtefälle zu erweitern
[Ciper & Coll. - 28.01.2013] Vollmundig waren die Versprechungen, als die Politik das neue Patientengesetz plante. Jetzt stellt sich mehr und mehr heraus,
daß es sich bei dem Gesetz lediglich um eine "Mogelpackung" handelt. "Geändert hat sich für die Patienten im Grunde nichts", stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und Kanzleiinhaber von Ciper & Coll., eine der renommiertesten Anwaltskanzleien bundesweit auf dem Gebiet des Medizinrechtes heraus. Ganz wichtig sei zumindest die Einrichtung eines Hilfsfonds für Härtefälle, so der Opferanwalt. "Wir stellen in unserer anwaltlichen Tätigkeit immer wieder fest, daß Versicherer versuchen, auch bei klaren Fällen, eine zügige Regulierung hinauszuzögern, beziehungsweise zu verweigern. Besonders tragisch wird es dann, wenn die Lebenserwartung des Geschädigten durch einen Behandlungsfehler deutlich verkürzt wird und Versicherer gerade im Bewußtsein dieser Tatsache 'auf Zeit spielen'. Die Rechtslage und Rechtsprechung in Deutschland fördern derartige Geschäftspraktiken, zumal sich mit einem Gerichtsverfahren leicht 3 - 4 Jahre 'gewinnen' lassen."
Aber nicht nur für eindeutige und klare Angelegenheiten, in denen eine grobe Fehlbehandlung bereits gutachterlich konstatiert sind, bietet sich ein Opferfonds an, sondern auch in denjenigen Fällen, in denen die Gesundheitsschädigung des betroffenen Patienten erheblich ist, also bei Querschnittslähmungen, Amputationen von Beinen, oder Armen, oder etwa Hirnschädigungen, also in denjenigen Fällen, in denen der Patient durch den Fehler zu einem Pflegefall geworden ist. "In der jetzigen anwaltlichen Praxis ist festzustellen, daß gerade bei derartigen Großschadenfällen nicht, beziehungsweise nicht adäquat reguliert wird", meint Dr. D.C. Ciper LLM. Versicherer stellen oftmals heraus, der Gesundheitsschaden sei schicksalhaft entstanden. In solchen Fällen hilft nur noch, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ciper & Coll. können allein in jüngster Vergangenheit auf mehrere hundert Prozesserfolge für medizingeschädigte Mandanten verweisen. Eine Auswahl ist auf der Kanzlei-Homepage www.ciper.de mit Angaben zu den jeweiligen Gerichten nebst Aktenzeichen aufgeführt.
Von Seiten der Politik bekommen die Anwälte nunmehr Unterstützung: Mehrere Parteien haben sich bereits den Forderungen von Ciper & Coll. angeschlossen. Wie der Opferfonds in der Praxis konkret ausgestaltet wird, wäre mit Vertretern der Ärzteschaft, der Anwaltschaft sowie der Versicherungswirtschaft noch auszuhandeln.
daß es sich bei dem Gesetz lediglich um eine "Mogelpackung" handelt. "Geändert hat sich für die Patienten im Grunde nichts", stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und Kanzleiinhaber von Ciper & Coll., eine der renommiertesten Anwaltskanzleien bundesweit auf dem Gebiet des Medizinrechtes heraus. Ganz wichtig sei zumindest die Einrichtung eines Hilfsfonds für Härtefälle, so der Opferanwalt. "Wir stellen in unserer anwaltlichen Tätigkeit immer wieder fest, daß Versicherer versuchen, auch bei klaren Fällen, eine zügige Regulierung hinauszuzögern, beziehungsweise zu verweigern. Besonders tragisch wird es dann, wenn die Lebenserwartung des Geschädigten durch einen Behandlungsfehler deutlich verkürzt wird und Versicherer gerade im Bewußtsein dieser Tatsache 'auf Zeit spielen'. Die Rechtslage und Rechtsprechung in Deutschland fördern derartige Geschäftspraktiken, zumal sich mit einem Gerichtsverfahren leicht 3 - 4 Jahre 'gewinnen' lassen."
Aber nicht nur für eindeutige und klare Angelegenheiten, in denen eine grobe Fehlbehandlung bereits gutachterlich konstatiert sind, bietet sich ein Opferfonds an, sondern auch in denjenigen Fällen, in denen die Gesundheitsschädigung des betroffenen Patienten erheblich ist, also bei Querschnittslähmungen, Amputationen von Beinen, oder Armen, oder etwa Hirnschädigungen, also in denjenigen Fällen, in denen der Patient durch den Fehler zu einem Pflegefall geworden ist. "In der jetzigen anwaltlichen Praxis ist festzustellen, daß gerade bei derartigen Großschadenfällen nicht, beziehungsweise nicht adäquat reguliert wird", meint Dr. D.C. Ciper LLM. Versicherer stellen oftmals heraus, der Gesundheitsschaden sei schicksalhaft entstanden. In solchen Fällen hilft nur noch, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ciper & Coll. können allein in jüngster Vergangenheit auf mehrere hundert Prozesserfolge für medizingeschädigte Mandanten verweisen. Eine Auswahl ist auf der Kanzlei-Homepage www.ciper.de mit Angaben zu den jeweiligen Gerichten nebst Aktenzeichen aufgeführt.
Von Seiten der Politik bekommen die Anwälte nunmehr Unterstützung: Mehrere Parteien haben sich bereits den Forderungen von Ciper & Coll. angeschlossen. Wie der Opferfonds in der Praxis konkret ausgestaltet wird, wäre mit Vertretern der Ärzteschaft, der Anwaltschaft sowie der Versicherungswirtschaft noch auszuhandeln.
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Ciper & Coll., Herr dirk ciper
schwanenmarkt 14 14, 40213 düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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Autor der Pressemeldung "Patientengesetz unzureichend - Rechte der Geschädigten müssen verbessert werden" ist Ciper & Coll., vertreten durch dirk ciper.