28.01.2013 09:09 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Bundesgerichtshof urteilte aktuell, wann ein Käufer ein sogenanntes "Montagsauto" erworben hat und aus diesem Grund ohne Fristsetzung vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten kann.
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Autor der Pressemeldung "Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.