29.01.2013 09:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Altersvorsorgeverträgen, nach welchen die Abschluss- und Vertriebskosten auf die Laufzeit der ersten Jahre verteilt werden, sind wohl zulässig.
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Autor der Pressemeldung "AGB zur Kostendeckung in Altersvorsorgevertrag können wohl wirksam sein" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.