30.01.2013 14:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von SPD-Bundestagsfraktion
Anhörung belegt: Novelle des Städtebaurechts bedarf der Nachbesserungen
Kurzfassung: Anhörung belegt: Novelle des Städtebaurechts bedarf der NachbesserungenZur heutigen Anhörung zum Regierungsentwurf für eine Baurechtsnovelle im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwi ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 30.01.2013] Anhörung belegt: Novelle des Städtebaurechts bedarf der Nachbesserungen
Zur heutigen Anhörung zum Regierungsentwurf für eine Baurechtsnovelle im Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagfraktion Hans-Joachim Hacker:
Die Anhörung der Sachverständigen hat den Nachbesserungsbedarf bei der von der Bundesregierung vorlegten Novelle des Städtebaurechtes noch einmal nachdrücklich bestätigt.
Der von Minister Ramsauer - schon mit erheblicher Zeitverzögerung - vorlegte Gesetzentwurf gibt in einigen zentralen Fragen des Städtebaurechts keine sinnvolle Antwort auf drängende Probleme der Kommunen. Vor allem die nur halbherzigen Vorschläge zur Beseitigung von Schrottimmobilien geben den Städten und Gemeinden nicht die Möglichkeiten an die Hand, die sie zur Lösung dieses städtebaulichen Problems dingend benötigen.
Hier ist die Bundesregierung der Immobilienwirtschaft offenbar gewogener als den Kommunen. Im parlamentarischen Verfahren gilt es nun, Ramsauers "stumpfes Schwert" nachzuschleifen und insbesondere die Frage der angemessenen Beteiligung der Eigentümer an den Abrisskosten von Schrottimmobilien nachzuverhandeln.
Das gilt auch für die geplante Regelung, mit der der Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohngebieten ermöglicht werden soll. Hier sind im Gesetzentwurf noch unnötige Auflagen enthalten, die den dringen notwendigen Bau der Einrichtungen in der Praxis ausbremsen werden. Auch hier müssen im parlamentarischen Verfahren noch Bremsen gelöst werden.
Die Anhörung der Sachverständigen hat auch deutlich gemacht: Die Frage der Intensivtierhaltung, deren Privilegierung über das Baurecht eingeschränkt werden soll, wird zum Lackmustest der gesamten Novelle. Ein Gesetz, das den Außenbereich nachdrücklich schützen will, muss in diesem zentralen Punkt schärfer gefasst sein, als es die Bundesregierung derzeit vorsieht. Die weitere Zunahme von gesellschaftlich nicht mehr akzeptierten Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich wird mit dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf nicht wirksam genug unterbunden. Die SPD-Bundestagsfraktion und die von dem Problem besonders betroffenen Länder im Bundesrat haben dazu weitergehende Vorschläge unterbreitet.
Der traditionell angestrebte Konsens im Städtebaurecht wird ohne ausreichende Berücksichtigung dieser Positionen nur schwerlich zu erreichen sein.
SPD-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030/227-5 22 82
Telefax: 030/227-5 68 69
Mail: presse@spdfraktion.de
URL: http://www.spdfraktion.de
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Die Anhörung der Sachverständigen hat den Nachbesserungsbedarf bei der von der Bundesregierung vorlegten Novelle des Städtebaurechtes noch einmal nachdrücklich bestätigt.
Der von Minister Ramsauer - schon mit erheblicher Zeitverzögerung - vorlegte Gesetzentwurf gibt in einigen zentralen Fragen des Städtebaurechts keine sinnvolle Antwort auf drängende Probleme der Kommunen. Vor allem die nur halbherzigen Vorschläge zur Beseitigung von Schrottimmobilien geben den Städten und Gemeinden nicht die Möglichkeiten an die Hand, die sie zur Lösung dieses städtebaulichen Problems dingend benötigen.
Hier ist die Bundesregierung der Immobilienwirtschaft offenbar gewogener als den Kommunen. Im parlamentarischen Verfahren gilt es nun, Ramsauers "stumpfes Schwert" nachzuschleifen und insbesondere die Frage der angemessenen Beteiligung der Eigentümer an den Abrisskosten von Schrottimmobilien nachzuverhandeln.
Das gilt auch für die geplante Regelung, mit der der Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Wohngebieten ermöglicht werden soll. Hier sind im Gesetzentwurf noch unnötige Auflagen enthalten, die den dringen notwendigen Bau der Einrichtungen in der Praxis ausbremsen werden. Auch hier müssen im parlamentarischen Verfahren noch Bremsen gelöst werden.
Die Anhörung der Sachverständigen hat auch deutlich gemacht: Die Frage der Intensivtierhaltung, deren Privilegierung über das Baurecht eingeschränkt werden soll, wird zum Lackmustest der gesamten Novelle. Ein Gesetz, das den Außenbereich nachdrücklich schützen will, muss in diesem zentralen Punkt schärfer gefasst sein, als es die Bundesregierung derzeit vorsieht. Die weitere Zunahme von gesellschaftlich nicht mehr akzeptierten Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich wird mit dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf nicht wirksam genug unterbunden. Die SPD-Bundestagsfraktion und die von dem Problem besonders betroffenen Länder im Bundesrat haben dazu weitergehende Vorschläge unterbreitet.
Der traditionell angestrebte Konsens im Städtebaurecht wird ohne ausreichende Berücksichtigung dieser Positionen nur schwerlich zu erreichen sein.
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, 11011 Berlin, Deutschland
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