30.01.2013 16:48 Uhr in Medien & Presse von ZDF
ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen auf Dialog mit Städten und Kommunen
Kurzfassung: ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen auf Dialog mit Städten und KommunenDie öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nehmen die Bedenken von Städten und Kommunen bei der Umstellung auf den neuen Ru ...
[ZDF - 30.01.2013] ARD, ZDF und Deutschlandradio setzen auf Dialog mit Städten und Kommunen
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nehmen die Bedenken von Städten und Kommunen bei der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag ernst. Dazu kündigen ARD, ZDF und Deutschlandradio an, die seit einigen Monaten laufenden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden fortzusetzen. Einige Städte und Kommunen klagen über erhöhte Beitragssätze sowie über Mehraufwand in der Verwaltung. SWR-Justitiar Hermann Eicher setzt auf den Dialog. "Es ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, dass bei einer ersten Erhebung der benötigten Angaben für Städte und Kommunen ein erhöhter Aufwand entsteht. Wir unterstützen in solchen Fällen gerne mit Rat, auf Wunsch aber auch mit tatkräftiger Hilfe bei den Ämtern vor Ort, sagt Eicher. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten die Städte und Kommunen auf die Rundfunkanstalten zugehen.
Wie hoch genau die Beitragshöhe bei der jeweiligen Stadt oder Kommune ausfällt, kann erst ermittelt werden, wenn alle Angaben vorliegen. Gerade viele kleinere Gemeinden werden durch die Beitragsumstellung voraussichtlich entlastet. Sollte es zu nicht vertretbaren finanziellen Mehrbelastungen kommen, sieht das Gesetz vor, diese Fälle zu prüfen und wenn nötig Anpassungen vorzunehmen. "Die Rundfunkanstalten haben keinerlei Interesse daran, dass es zu unvertretbaren Belastungen der Kommunen kommt und sind daran interessiert, die Ursachen schnell aufzuklären, so SWR-Justitiar Eicher.
Zwischen der ARD und den kommunalen Spitzenverbänden sind erneut Gespräche geplant. Die Rundfunkanstalten möchten möglichst rasch erfahren, welche strukturellen Ursachen für eventuelle Mehrbelastungen von Kommunen zugrunde liegen, um den Gesetzgeber im Evaluationsverfahren zu unterstützen.
Rückfragen für Journalisten an:
Begleitkommunikation neuer Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio,
+ 49 6131 929 32350, presse@rundfunkbeitrag.de
ZDF-Pressestelle
+49 6131 70 12120, presse@zdf.de
Deutschlandradio-Pressestelle
+49 221 3452160, presse@dradio.de
Internet: pressetreff.zdf.de
e-mail: presse@zdf.de
Fon: +49 6131 / 70-12120/1
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nehmen die Bedenken von Städten und Kommunen bei der Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag ernst. Dazu kündigen ARD, ZDF und Deutschlandradio an, die seit einigen Monaten laufenden Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden fortzusetzen. Einige Städte und Kommunen klagen über erhöhte Beitragssätze sowie über Mehraufwand in der Verwaltung. SWR-Justitiar Hermann Eicher setzt auf den Dialog. "Es ist aus unserer Sicht nachvollziehbar, dass bei einer ersten Erhebung der benötigten Angaben für Städte und Kommunen ein erhöhter Aufwand entsteht. Wir unterstützen in solchen Fällen gerne mit Rat, auf Wunsch aber auch mit tatkräftiger Hilfe bei den Ämtern vor Ort, sagt Eicher. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten die Städte und Kommunen auf die Rundfunkanstalten zugehen.
Wie hoch genau die Beitragshöhe bei der jeweiligen Stadt oder Kommune ausfällt, kann erst ermittelt werden, wenn alle Angaben vorliegen. Gerade viele kleinere Gemeinden werden durch die Beitragsumstellung voraussichtlich entlastet. Sollte es zu nicht vertretbaren finanziellen Mehrbelastungen kommen, sieht das Gesetz vor, diese Fälle zu prüfen und wenn nötig Anpassungen vorzunehmen. "Die Rundfunkanstalten haben keinerlei Interesse daran, dass es zu unvertretbaren Belastungen der Kommunen kommt und sind daran interessiert, die Ursachen schnell aufzuklären, so SWR-Justitiar Eicher.
Zwischen der ARD und den kommunalen Spitzenverbänden sind erneut Gespräche geplant. Die Rundfunkanstalten möchten möglichst rasch erfahren, welche strukturellen Ursachen für eventuelle Mehrbelastungen von Kommunen zugrunde liegen, um den Gesetzgeber im Evaluationsverfahren zu unterstützen.
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