31.01.2013 12:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von IG Bauen-Agrar-Umwelt

Tarifrunde in der Landwirtschaft

Kurzfassung: Tarifrunde in der LandwirtschaftLohnplus von 6,5 ProzentSonderbehandlung für Saisonarbeiter abgeschafftDie Löhne und Gehälter der 120 000 Beschäftigten der Landwirtschaft sollen deutlich steigen. ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 31.01.2013] Tarifrunde in der Landwirtschaft

Lohnplus von 6,5 Prozent
Sonderbehandlung für Saisonarbeiter abgeschafft
Die Löhne und Gehälter der 120 000 Beschäftigten der Landwirtschaft sollen deutlich steigen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) empfehlen ein Plus von 3,7 Prozent ab dem 1. März 2013 und weiteren 2,8 Prozent ab dem 1. Juli 2014. Das legten die Verhandlungspartner in der ab heute gültigen Bundesempfehlung Landwirtschaft fest. Auch sollen die Arbeitnehmer für November 2012 bis Februar 2013 im April 2013 eine Einmalzahlung von 230 Euro erhalten. Um die landwirtschaftlichen Berufe weiterhin für den Nachwuchs attraktiv zu gestalten, empfehlen die Verhandlungspartner zudem eine überproportionale Anhebung der Löhne für Auszubildende. Die Bundesempfehlung hat eine Laufzeit von November 2012 bis zum 30. Juni 2015. Ursprünglich hatte die IG BAU 5,9 Prozent mehr gefordert.
Darüber hinaus ist die Sonderbehandlung bei der Bezahlung von Hilfskräften in der Landwirtschaft abgeschafft. Die IG BAU einigte sich nach einem dreiviertel Jahr Verhandlung mit dem GLFA darauf, dass es keine Tarifverträge Saisonarbeiter mehr geben wird. Dies legten die Gesprächsparteien in der ab heute (für die Red., 31. Januar 2013) gültigen Bundesempfehlung Landwirtschaft fest. "Saisonarbeiter sind Arbeitskräfte wie alle anderen. Es gibt keinen Grund, für einen gesonderten Tarifvertrag", sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Harald Schaum.
Künftig fallen Arbeiten, die ohne Berufsabschluss oder Anlernzeit ausgeübt werden, unter die allgemeinen Tarifverträge in der Landwirtschaft. Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf eine stufenweise Anhebung der Lohnuntergrenze. Zum 1. Dezember 2017 steigen die Löhne nach und nach von derzeit 6,10 Euro (Ost) bzw. 6,70 (West) auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro.
In der Landwirtschaft wird kein bundeseinheitlicher Flächentarifvertrag abgeschlossen. Bei den Tarifverträgen auf Landesebene orientieren sich die Verhandlungsparteien aber üblicherweise an der Bundesempfehlung Landwirtschaft.

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