Richter am Bundesgerichtshof Hans-Jürgen Schaal im Ruhestand

Kurzfassung: Richter am Bundesgerichtshof Hans-Jürgen Schaal im Ruhestand Richter am Bundesgerichtshof Hans-Jürgen Schaal wird mit Ablauf des 31. Januar 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand tret ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 31.01.2013] Richter am Bundesgerichtshof Hans-Jürgen Schaal im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Hans-Jürgen Schaal wird mit Ablauf des 31. Januar 2013 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Schaal wurde am 29. Dezember 1947 in Berlin geboren. Er trat nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung 1975 in den Justizdienst des Landes Berlin ein. Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft und beim Landgericht Berlin folgten Abordnungen an das Landesjustizprüfungsamt, von 1980 bis 1987 an die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin, im Anschluss daran als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof und schließlich bis 1992 an die Bundesanwaltschaft - Dienststelle Bundeszentralregister - in Berlin. Herr Schaal wurde 1978 zum Richter am Landgericht ernannt, 1984 zum Richter am Kammergericht und 1990 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin.
Im Jahr 2000 erfolgte die Ernennung von Herrn Schaal zum Richter am Bundesgerichtshof. Er war zunächst für etwa ein Jahr dem 1. Strafsenat zugewiesen und gehört seit Oktober 2001 dem 5. - Leipziger - Strafsenat an, dessen Rechtsprechung er maßgeblich mitgeprägt hat. Herr Schaal gehörte zudem dem Senat für Anwaltssachen an und war Mitglied und stellvertretendes Mitglied im Senat für Wirtschaftsprüfersachen sowie im Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit hat sich Herr Schaal als Kommentator im gesellschaftsrechtlichen Nebenstrafrecht einen Namen gemacht.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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