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Unter Umständen können Lügen beim Vorstellungsgespräch erlaubt sein
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Laut Bundesarbeitsgericht (BAG), könne es bei einem Vorstellungsgespräch nicht von Bedeutung sein, dass der Bewerber in der Vergangenheit in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren involviert war. ... weiter lesen Quelle
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