01.02.2013 09:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Laut Bundesarbeitsgericht (BAG), könne es bei einem Vorstellungsgespräch nicht von Bedeutung sein, dass der Bewerber in der Vergangenheit in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren involviert war.
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Autor der Pressemeldung "Unter Umständen können Lügen beim Vorstellungsgespräch erlaubt sein" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.