01.02.2013 09:06 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds, sind nach dem Bundesgerichtshof Steuervorteile wohl unter Umständen nicht auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.
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Autor der Pressemeldung "Nichtanrechnung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.